Inhaltsverzeichnis
- Überblick: Neue Tariflöhne ab Januar 2026
- Lohngruppe 1: Der neue Mindestlohn in der Gebäudereinigung
- Lohngruppe 6: Spezial- und Fachkräfte profitieren ebenfalls
- Allgemeinverbindlichkeit: Pflicht für alle Reinigungsbetriebe
- Was die Erhöhung für Beschäftigte bedeutet
- Bedeutung für unser Unternehmen und unsere Kunden
- Häufig gestellte Fragen
Die Gebäudereinigungsbranche in Deutschland steht vor einem bedeutenden Wandel. Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Tariflöhne in Kraft, die für alle Beschäftigten spürbare Verbesserungen bringen. Der Tarifvertrag, der zwischen der IG BAU und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wurde, sieht eine deutliche Lohnerhöhung vor und wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass alle Reinigungsunternehmen - unabhängig von ihrer Tarifbindung - die neuen Mindestlöhne zahlen müssen.
Für die rund 700.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk ist das eine gute Nachricht. Die Tariferhöhung betrifft nicht nur die Einstiegslöhne, sondern alle Lohngruppen. Besonders profitieren davon Beschäftigte in der Lohngruppe 1, die mit Unterhalts- und Innenreinigung betraut sind, sowie Fachkräfte in der Lohngruppe 6, die anspruchsvolle Aufgaben wie Glas- und Fassadenreinigung übernehmen. Die neuen Regelungen sorgen für mehr Fairness und Wertschätzung in einer Branche, die täglich für Sauberkeit und Hygiene sorgt.
Überblick: Neue Tariflöhne ab Januar 2026
Die Verhandlungen zwischen der IG BAU und dem BIV (Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks) haben zu einem klaren Ergebnis geführt. Der neue Tarifvertrag sieht eine stufenweise Erhöhung der Löhne vor, die bereits im Januar 2025 begonnen hat und nun im Januar 2026 ihren zweiten Schritt erreicht. Diese Lohnsteigerung ist Teil einer langfristigen Strategie, um die Arbeitsbedingungen in der Branche nachhaltig zu verbessern.
Der Branchenmindestlohn in der Einstiegslohngruppe steigt von 13,50 Euro (Stand 2023) über 14,25 Euro (ab Januar 2025) auf 15,00 Euro ab dem 1. Januar 2026. Das entspricht einer Gesamtsteigerung von 11,1 Prozent über den Zeitraum von drei Jahren. Für Fachkräfte in der Lohngruppe 6 erhöht sich der Stundenlohn von 16,70 Euro auf 18,40 Euro - eine Steigerung von insgesamt 10,2 Prozent.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags wurde am 28. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Februar 2025 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026 und verpflichtet alle Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk zur Einhaltung der festgelegten Mindestlöhne.
Diese Regelung stellt sicher, dass faire Löhne nicht nur in tarifgebundenen Unternehmen gezahlt werden, sondern branchenweit gelten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Lohndumping geleistet. Für Beschäftigte bedeutet das mehr Planungssicherheit und eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation.
Lohngruppe 1: Der neue Mindestlohn in der Gebäudereinigung
Die Lohngruppe 1 umfasst Beschäftigte, die mit Innen- und Unterhaltsreinigung betraut sind. Das sind die Tätigkeiten, die in Büros, öffentlichen Gebäuden, Schulen und vielen anderen Einrichtungen täglich für Sauberkeit sorgen. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten diese Beschäftigten einen Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde. Das ist eine Erhöhung von 5,26 Prozent gegenüber dem Vorjahr und stellt einen wichtigen Schritt zur Anerkennung ihrer Arbeit dar.
Für eine Vollzeitkraft mit einer 40-Stunden-Woche bedeutet das konkret: Ab Januar 2025 gab es bereits rund 130 Euro mehr im Monat. Ab Januar 2026 kommen nochmals etwa 130 Euro hinzu - insgesamt also rund 260 Euro mehr im Vergleich zum Stand von 2024. Diese Lohnsteigerung macht sich im Alltag bemerkbar und trägt dazu bei, dass die Arbeit in der Gebäudereinigung attraktiver wird.
| Zeitraum | Stundenlohn | Monatslohn (Vollzeit, 40h/Woche) |
|---|---|---|
| 2023 | 13,50 € | ca. 2.340 € |
| Januar 2025 | 14,25 € | ca. 2.470 € |
| Januar 2026 | 15,00 € | ca. 2.600 € |
Die Erhöhung des Branchenmindestlohns hat auch Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 Euro pro Monat. Bei einem Stundenlohn von 15,00 Euro bedeutet das, dass Minijobber maximal etwa 9,25 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne die Grenze zu überschreiten. Diese Anpassung sorgt dafür, dass auch Teilzeitbeschäftigte von der Tariferhöhung profitieren.
Für Unternehmen wie Immo-Clean Gebäudereinigung bedeutet die Umsetzung dieser Tariflöhne eine klare Verpflichtung zur Fairness gegenüber den Mitarbeitern. Wir setzen die neuen Regelungen konsequent um und sorgen dafür, dass alle Beschäftigten pünktlich und vollständig entlohnt werden.
Lohngruppe 6: Spezial- und Fachkräfte profitieren ebenfalls
Während die Lohngruppe 1 die Einstiegslöhne regelt, betrifft die Lohngruppe 6 hochqualifizierte Fachkräfte. Dazu gehören insbesondere Glas- und Fassadenreiniger, die mit anspruchsvollen und oft gefährlichen Tätigkeiten betraut sind. Diese Arbeiten erfordern spezielle Kenntnisse, Erfahrung und oft auch den Einsatz unter schwierigen Bedingungen - etwa in großer Höhe oder bei widrigen Wetterverhältnissen.
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Fachkräfte in der Lohngruppe 6 einen Mindestlohn von 18,40 Euro pro Stunde. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber den 16,70 Euro im Jahr 2024 und entspricht einer Gesamterhöhung von 10,2 Prozent über den Zeitraum von 2024 bis 2026. Für eine Vollzeitkraft bedeutet das ab Januar 2025 ein monatliches Plus von etwa 152 Euro und ab Januar 2026 nochmals rund 120 Euro zusätzlich.
Die Erhöhung der Löhne in der Lohngruppe 6 ist ein wichtiges Signal an die Fachkräfte in der Branche. Sie zeigt, dass ihre spezialisierte Arbeit geschätzt wird und dass die Branche bereit ist, für Qualität und Expertise angemessen zu bezahlen. Das trägt auch dazu bei, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und junge Menschen für eine Ausbildung in der Gebäudereinigung zu gewinnen.
Die Lohnsteigerung in dieser Lohngruppe ist besonders wichtig, weil sie die Attraktivität der Branche für qualifizierte Arbeitskräfte erhöht. Glas- und Fassadenreiniger tragen eine hohe Verantwortung und arbeiten oft unter körperlich anspruchsvollen Bedingungen. Die neue Entlohnung trägt dem Rechnung und sorgt für mehr Wertschätzung.
Allgemeinverbindlichkeit: Pflicht für alle Reinigungsbetriebe
Ein zentraler Aspekt des neuen Tarifvertrags ist seine Allgemeinverbindlichkeit. Das bedeutet, dass alle Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk - unabhängig davon, ob sie Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind oder nicht - die festgelegten Mindestlöhne zahlen müssen. Diese Regelung wurde durch die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung verankert, die am 28. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Allgemeinverbindlichkeit trat am 1. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Sie stellt sicher, dass faire Löhne nicht nur in tarifgebundenen Unternehmen gezahlt werden, sondern branchenweit gelten. Das ist ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Lohndumping und zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen.
Für Beschäftigte bedeutet die Allgemeinverbindlichkeit mehr Sicherheit. Sie können sich darauf verlassen, dass ihr Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne zahlt - unabhängig davon, ob das Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Das schützt vor Ausbeutung und sorgt für mehr Gerechtigkeit in der Branche.
Die Arbeitgeberverbände und die IG BAU haben sich gemeinsam für die Allgemeinverbindlichkeit eingesetzt. Sie sehen darin ein wichtiges Instrument, um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern und die Attraktivität der Gebäudereinigung als Arbeitsfeld zu steigern. Der BIV betont, dass die neuen Regelungen auch dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Für Unternehmen bedeutet die Allgemeinverbindlichkeit eine klare Verpflichtung, die neuen Tariflöhne umzusetzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert rechtliche Konsequenzen. Bei Immo-Clean Gebäudereinigung setzen wir die Vorgaben des Tarifvertrags konsequent um und sorgen dafür, dass alle Beschäftigten fair entlohnt werden.
Was die Erhöhung für Beschäftigte bedeutet
Die Lohnerhöhung ab Januar 2026 hat konkrete Auswirkungen auf das Leben der Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Für viele bedeutet sie eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Situation. Eine Vollzeitkraft in der Lohngruppe 1 erhält ab Januar 2026 rund 260 Euro mehr im Monat als noch 2024. Das ist Geld, das für den täglichen Bedarf, für die Familie oder für die Altersvorsorge zur Verfügung steht.
Auch für Fachkräfte in der Lohngruppe 6 ist die Tariferhöhung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass ihre spezialisierte Arbeit geschätzt wird und dass die Branche bereit ist, für Qualität und Expertise angemessen zu bezahlen. Das stärkt die Motivation und trägt dazu bei, dass qualifizierte Arbeitskräfte der Branche treu bleiben.
Darüber hinaus hat die Lohnsteigerung auch Auswirkungen auf die Ausbildungsvergütungen. Ab dem 1. Januar 2025 stiegen die Vergütungen für Auszubildende im Gebäudereiniger-Handwerk auf 1.000 Euro im ersten Lehrjahr, 1.150 Euro im zweiten und 1.300 Euro im dritten Lehrjahr. Das macht die Ausbildung attraktiver und trägt dazu bei, den Nachwuchs in der Branche zu sichern.
Sie haben Fragen zur Lohnerhöhung oder suchen einen fairen Arbeitgeber?
Kontaktieren Sie Immo-Clean Gebäudereinigung unter +49 175 2512964 oder per E-Mail an info@immo-clean.de. Wir setzen die neuen Tariflöhne konsequent um und bieten unseren Mitarbeitern faire Arbeitsbedingungen.
Die Tariferhöhung ist auch ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die Gebäudereinigungsbranche hat in den letzten Jahren mit rückläufigen Ausbildungszahlen zu kämpfen. Die Zahl der Auszubildenden ist von 4.652 im Jahr 2006 auf zuletzt rund 1.600 gesunken. Durch die Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen soll die Branche wieder attraktiver werden.
Lohnerhöhungen in der Gebäudereinigung Deutschland 2026 (nach Lohngruppen)
Quelle: Tariflohn 2026 in der Gebäudereinigung, Tarifeinigung 2025/2026 Gebäudereinigung, Deutsche Handwerks Zeitung
Bedeutung für unser Unternehmen und unsere Kunden
Für Reinigungsunternehmen wie Immo-Clean Gebäudereinigung bedeutet die Lohnerhöhung eine Anpassung der Kostenstruktur. Die höheren Personalkosten müssen in die Kalkulation einbezogen werden, was in vielen Fällen zu einer Anpassung der Preise führt. Branchenanalysen gehen davon aus, dass sich Reinigungsdienstleistungen im Jahr 2026 um 7 bis 12 Prozent verteuern werden.
Für unsere Kunden bedeutet das, dass sie mit höheren Kosten rechnen müssen. Gleichzeitig profitieren sie aber auch von der verbesserten Qualität der Dienstleistungen. Denn faire Löhne sorgen für motivierte Mitarbeiter, die ihre Arbeit mit mehr Engagement und Sorgfalt erledigen. Das führt zu besseren Ergebnissen und einer höheren Kundenzufriedenheit.
Bei Immo-Clean Gebäudereinigung setzen wir auf Transparenz und offene Kommunikation mit unseren Kunden. Wir informieren frühzeitig über die Auswirkungen der Tariferhöhung und bieten individuelle Lösungen an, um die Kosten im Rahmen zu halten. Dabei setzen wir auf effiziente Arbeitsabläufe, moderne Reinigungstechnologien und eine optimale Planung.
Die Lohnerhöhung ist auch eine Investition in die Zukunft der Branche. Sie trägt dazu bei, dass die Gebäudereinigung als Arbeitsfeld attraktiver wird und dass qualifizierte Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können. Das kommt letztlich auch unseren Kunden zugute, die von einer professionellen und zuverlässigen Dienstleistung profitieren.
Wir sehen die neuen Tariflöhne als Chance, die Qualität unserer Dienstleistungen weiter zu verbessern. Durch faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen schaffen wir ein Umfeld, in dem unsere Mitarbeiter ihr Bestes geben können. Das spiegelt sich in der Qualität unserer Arbeit wider und sorgt für zufriedene Kunden.
Häufig gestellte Fragen zur Lohnerhöhung in der Gebäudereinigung 2026
Wann tritt die Lohnerhöhung in Kraft?
Die Lohnerhöhung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ist Teil eines zweistufigen Prozesses, der bereits im Januar 2025 begonnen hat. Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags gilt seit dem 1. Februar 2025 und verpflichtet alle Betriebe zur Einhaltung der neuen Mindestlöhne.
Gilt die Lohnerhöhung für alle Reinigungsbetriebe?
Ja, die Lohnerhöhung gilt für alle Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk. Der Tarifvertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt, was bedeutet, dass auch Unternehmen ohne Tarifbindung die festgelegten Mindestlöhne zahlen müssen. Das stellt sicher, dass faire Löhne branchenweit gelten.
Wie hoch ist der neue Mindestlohn in der Lohngruppe 1?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 1 15,00 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 5,26 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einer Gesamtsteigerung von 11,1 Prozent seit 2023.
Wie viel verdienen Fachkräfte in der Lohngruppe 6?
Fachkräfte in der Lohngruppe 6, wie Glas- und Fassadenreiniger, erhalten ab dem 1. Januar 2026 einen Mindestlohn von 18,40 Euro pro Stunde. Das ist eine Steigerung von 10,2 Prozent gegenüber 2024 und honoriert die anspruchsvolle und oft gefährliche Arbeit dieser Spezialisten.
Werden die Preise für Reinigungsdienstleistungen steigen?
Ja, die höheren Personalkosten führen in vielen Fällen zu einer Anpassung der Preise. Branchenanalysen prognostizieren für 2026 einen Anstieg der Kosten für Gebäudereinigungsdienstleistungen um 7 bis 12 Prozent. Bei Immo-Clean Gebäudereinigung informieren wir unsere Kunden frühzeitig und transparent über die Auswirkungen.
Was bedeutet die Lohnerhöhung für Minijobber?
Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 Euro pro Monat. Bei einem Stundenlohn von 15,00 Euro können Minijobber maximal etwa 9,25 Stunden pro Woche arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten. Auch Teilzeitbeschäftigte profitieren somit von der Tariferhöhung.
Wie werden die Ausbildungsvergütungen angepasst?
Ab dem 1. Januar 2025 stiegen die Ausbildungsvergütungen auf 1.000 Euro im ersten Lehrjahr, 1.150 Euro im zweiten und 1.300 Euro im dritten Lehrjahr. Das macht die Ausbildung in der Gebäudereinigung attraktiver und trägt dazu bei, den Nachwuchs in der Branche zu sichern.
Gibt es Gespräche über einen Gewerkschaftsbonus?
Ja, die IG BAU und die Arbeitgeberverbände haben ab Ende 2025 Gespräche über einen möglichen Gewerkschaftsbonus ab 2027 aufgenommen. Ein 13. Monatseinkommen oder eine Jahressonderzahlung ist derzeit noch nicht tariflich geregelt, wird aber diskutiert.
In Kürze erklärt
Ab Januar 2026 steigen die Löhne in der Gebäudereinigung deutlich. Der Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 1 beträgt dann 15,00 Euro pro Stunde, Fachkräfte in der Lohngruppe 6 erhalten 18,40 Euro. Der Tarifvertrag ist für alle Betriebe verbindlich und sorgt für mehr Fairness. Beschäftigte profitieren von spürbar höheren Einkommen, während Unternehmen die Kosten an ihre Kunden weitergeben müssen. Die Lohnerhöhung ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Branche und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.
