Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Immo-Clean GmbH gelten für Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen gegenüber gewerblichen Auftraggebern. Stand: 27.09.2026.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Immo-Clean GmbH, Skalitzer Str. 33, 10999 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen, einschließlich Unterhaltsreinigung, Glas- und Fensterreinigung, Grund- und Sonderreinigung sowie damit verbundener Nebelleistungen. Sie gelten ausschließlich; es handelt sich bei unseren Auftraggebern um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Einzelvertragliche Vereinbarungen, insbesondere unser Angebot und unsere Auftragsbestätigung, gehen diesen Bedingungen im Einzelfall vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und sind als Einladung zur Abgabe eines Auftrags zu verstehen. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der vertraglichen Leistungen.

(2) Grundlage der Leistungserbringung ist die von uns durchgeführte oder veranlasste Besichtigung des Objekts sowie der daraus abgeleitete Leistungsumfang. Wünsche des Auftraggebers, die über den bestätigten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Vertragsgegenstand und Zusammenarbeit

Art, Umfang und Frequenz der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen

(1) Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem von uns bestätigten Angebot einschließlich der dort beschriebenen Leistungen, Reinigungsfrequenzen und Leistungszeiten. Bei laufenden Unterhaltsleistungen erstellen wir auf Grundlage der Besichtigung einen Reinigungsplan, der die zu reinigenden Flächen und Tätigkeiten im Detail beschreibt.

(2) Wir erbringen die Leistungen in vertragsgemäßer Qualität mit sorgfältig ausgewählten, eingeschulten Reinigungskräften und geeigneten, materialschonenden Reinigungsmitteln und Verfahren. Soweit vereinbart, erfolgt die Reinigung außerhalb der Nutzungszeiten des Objekts.

(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder im Reinigungsplan beschrieben sind - beispielsweise Verwahrung von Schlüsseln, Botengänge, Aktenvernichtung oder die Betreuung fremder Gewerke - schulden wir nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich sicher, dass unsere Reinigungskräfte während der vereinbarten Leistungszeiten Zugang zum Objekt, zu den zu reinigenden Räumen sowie - soweit für die Durchführung erforderlich - zu Wasser und Strom haben. Entsprechende Berechtigungen, etwa Schlüssel oder Chipkarten, stellt er uns rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber weist uns vor Beginn der Tätigkeit auf besondere Gegebenheiten des Objekts hin, insbesondere auf empfindliche Bodenbeläge und Einrichtungsgegenstände, auf bruchsensible oder hochwertige Materialien sowie auf Gefahrenquellen wie elektrische Anlagen oder technische Installationen. Wertgegenstände und wertvolle Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu sichern.

(3) Der Auftraggeber unterrichtet uns über sämtliche Vorschriften und internen Regelungen, die für die Durchführung der Arbeiten auf dem Objekt gelten, einschließlich betrieblicher Sicherheits- und Zugangsregelungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber wirkt an der Leistungserbringung nach seinen Möglichkeiten mit, soweit dies erforderlich ist. Hierzu gehört insbesondere, dass Arbeitsflächen, Tische und Zugänge zu den zu reinigenden Bereichen für unsere Kräfte freigegeben sind und dass vertraglich vereinbarte Park- und Abstellmöglichkeiten bereitgestellt werden.

(2) Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungshandlung nicht nach, verlängern sich die Leistungszeiten angemessen oder verschiebt sich der Leistungstermin. Entstehen uns dadurch zusätzliche Aufwendungen, etwa erneute Anfahrten oder verlängerte Einsatzzeiten, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu deren Ersatz berechtigt. Für Leistungen, deren Erbringung infolge fehlender Mitwirkung nicht möglich war, tritt an die Stelle der Leistungserbringung der Anspruch auf Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug.

Preise, Zahlung und Vertragslaufzeit

Vergütung, Zahlungsziel und Laufzeit ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

§ 6 Vergütung und Festpreis

(1) Die vereinbarte Vergütung ist ein Festpreis für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und gilt für den dort genannten Zeitraum. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Ändern sich die Grundlagen des Leistungsumfangs - etwa Flächengrößen, Frequenzen oder Objektverhältnisse - oder wünscht der Auftraggeber zusätzliche Leistungen, so passen die Parteien die Vergütung einvernehmlich dem veränderten Umfang an.

(3) Bei laufenden Unterhaltsleistungen wird die Vergütung in der Regel monatlich nach Leistungsmonat abgerechnet. Einmalige Leistungen werden nach deren Erbringung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ohne Abzug auf das angegebene Konto zahlbar.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei Zahlungsverzug stehen uns die gesetzlichen Verzugsfolgen zu, insbesondere Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit von Dauerverträgen über laufende Unterhaltsleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fehlt eine Regelung zur Laufzeit, ist der Vertrag unbefristet und kann ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform. Bei Beendigung des Vertrags werden bis dahin erbrachte Leistungen nach Maßgabe der vereinbarten Vergütung abgerechnet.

Bonitätsprüfung und Zahlungsverhalten

Unser Unternehmen prüft und überwacht regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten.

Dazu arbeiten wir mit der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstrasse 99, 76532 Baden-Baden zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten.

Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die infoscore Consumer Data GmbH.

Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz Grundverordnung zu der bei der infoscore Consumer Data GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.experian.de/icd-infoblatt.

Gewährleistung und Haftung

Für Mängel unserer Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der folgenden Regelungen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Mängel der Leistung hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen; zwischen Kaufleuten gelten ergänzend die Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Zur Durchsetzung von Mängelansprüchen ist eine Frist von einer Woche nach Feststellung des Mangels einzuhalten, außer bei einem von uns arglistig verschwiegenen Mangel.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Wir wählen zwischen der Nachbesserung, in der Regel einem erneuten Reinigungsdurchgang der beanstandeten Flächen, und der Neuvornahme der Leistung. Die Nacherfüllung erfolgt binnen angemessener Frist.

(3) Schlägt die Nacherfüllung nach Fristsetzung fehl, ist der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung der Vergütung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 9.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Arglist. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für die Verletzung anderer Pflichten besteht nicht.

(2) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine Haftung für eine von uns übernommene Beschaffungsgarantie bleiben unberührt. Die Beweislast nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(3) Zur Absicherung möglicher Schadensrisiken unterhält der Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Der Abschluss dieser Versicherung begründet keine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort, anwendbares Recht und Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner für vertragliche Fragen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für die Verträge zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit die Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, ist Gerichtsstand Berlin; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Vertragspartner

Immo-Clean GmbH
Geschäftsführer: Dawid Marczyk
Skalitzer Str. 33, 10999 Berlin
Handelsregister: HRB 287028 B, Amtsgericht Charlottenburg

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