Überblick über die Tarifverträge in der Gebäudereinigung Berlin

Die Gebäudereinigungsbranche in Berlin unterliegt verschiedenen Tarifverträgen, die die Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Beschäftigten regeln. Als professioneller Anbieter von Gebäudereinigungsdienstleistungen in Berlin legt Immo-Clean großen Wert auf die Einhaltung dieser tariflichen Bestimmungen. Die Tarifverträge bilden nicht nur die rechtliche Grundlage für faire Arbeitsbedingungen, sondern gewährleisten auch Qualitätsstandards in der Branche.

In der Gebäudereinigung gibt es verschiedene Arten von Tarifverträgen, die unterschiedliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses regeln. Die wichtigsten sind der Rahmentarifvertrag, der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag. Diese Verträge werden zwischen den Tarifparteien – dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf Arbeitgeberseite und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf Arbeitnehmerseite – ausgehandelt.

Rahmentarifvertrag (RTV)

Der Rahmentarifvertrag bildet das Fundament der tariflichen Regelungen in der Gebäudereinigung. Er definiert die grundlegenden Arbeitsbedingungen und enthält Bestimmungen zu folgenden Aspekten:

  • Arbeitszeit und Arbeitszeitflexibilisierung
  • Urlaubsansprüche und Urlaubsvergütung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsfristen
  • Regelungen zu Arbeitskleidung
  • Zuschläge für besondere Arbeitszeiten und Erschwernisse

Der Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung in Berlin ist für alle Betriebe der Branche verbindlich, da er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das bedeutet, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen diese Regelungen einhalten müssen. Dies schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen und verhindert Lohndumping.

Lohntarifvertrag (LTV) und Mindestlohntarifvertrag

Während der Rahmentarifvertrag die allgemeinen Arbeitsbedingungen regelt, legt der Lohntarifvertrag die konkreten Entgelte für die verschiedenen Tätigkeiten und Qualifikationsstufen fest. Er enthält:

  • Entgelttabellen für gewerbliche Beschäftigte
  • Entgelttabellen für technische und kaufmännische Angestellte
  • Ausbildungsvergütungen
  • Regelungen zum Leistungslohn (Akkordlohn)

Der Mindestlohntarifvertrag hingegen legt die Mindestlöhne fest, die in der Gebäudereinigung nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindestlöhne liegen in der Regel über dem gesetzlichen Mindestlohn und sind ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt worden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten in der Branche angemessen entlohnt werden.

Als Tarifverträge in der Gebäudereinigung regelmäßig aktualisiert werden, ist es für Unternehmen wie Immo-Clean wichtig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, um die Einhaltung aller tariflichen Bestimmungen zu gewährleisten.

Geltungsbereich der Tarifverträge

Die Tarifverträge in der Gebäudereinigung haben unterschiedliche Geltungsbereiche, die genau definieren, für welche Betriebe, Tätigkeiten und Beschäftigten die Regelungen gelten. Diese Geltungsbereiche sind in räumlicher, fachlicher und persönlicher Hinsicht festgelegt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Tarifverträge für die Gebäudereinigung umfasst das gesamte Bundesgebiet, wobei es regionale Besonderheiten geben kann. Für Berlin gelten spezifische Regelungen, die auf die besonderen Gegebenheiten des Berliner Arbeitsmarktes zugeschnitten sind. Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe, die ihren Sitz in Berlin haben oder dort tätig sind.

Besonders wichtig ist dies für Unternehmen wie Immo-Clean, die in verschiedenen Berliner Bezirken tätig sind. Die einheitlichen tariflichen Regelungen sorgen für Rechtssicherheit und Transparenz bei der Erbringung von Reinigungsdienstleistungen in der gesamten Stadt.

Fachlicher Geltungsbereich

Der fachliche Geltungsbereich definiert, welche Arten von Betrieben und Tätigkeiten unter die Tarifverträge fallen. In der Gebäudereinigung umfasst dies:

  • Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks
  • Betriebe, die überwiegend Gebäudereinigungsarbeiten durchführen
  • Spezifische Reinigungstätigkeiten wie Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung
  • Sonderreinigungen und Grundreinigungen

Für Immo-Clean als Anbieter eines breiten Spektrums an Reinigungsdienstleistungen – von der Büroreinigung über die Praxisreinigung bis hin zur Fenster- und Glasreinigung – ist es wichtig, die spezifischen tariflichen Regelungen für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche zu kennen und anzuwenden.

Persönlicher Geltungsbereich

Der persönliche Geltungsbereich legt fest, welche Beschäftigten von den Tarifverträgen erfasst werden. In der Gebäudereinigung sind dies:

  • Gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Technische und kaufmännische Angestellte
  • Auszubildende
  • Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

Nicht unter den persönlichen Geltungsbereich fallen in der Regel leitende Angestellte mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen.

Für Immo-Clean, das mit einem Team erfahrener und qualifizierter Reinigungskräfte arbeitet, ist die genaue Kenntnis des persönlichen Geltungsbereichs entscheidend, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit und Qualifikation korrekt einzugruppieren und zu entlohnen.

Entgelttabellen und Lohngruppen

Die Entgelttabellen sind ein zentraler Bestandteil des Lohntarifvertrags in der Gebäudereinigung. Sie legen die Vergütung für verschiedene Tätigkeiten und Qualifikationsstufen fest und sorgen so für eine leistungsgerechte Entlohnung der Beschäftigten.

Entgeltgruppen der gewerblichen Arbeitnehmer

Für gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung gibt es verschiedene Lohngruppen, die sich nach der Art der Tätigkeit und der erforderlichen Qualifikation richten. Die wichtigsten Entgeltgruppen sind:

Lohngruppe 1: Einfache Reinigungsarbeiten ohne besondere Anforderungen, wie z.B. Unterhaltsreinigungsarbeiten. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in dieser Gruppe 14,25 € pro Stunde.

Lohngruppe 6: Qualifizierte Tätigkeiten wie Glas- und Fassadenreinigung, die besondere Fachkenntnisse erfordern. Ab dem 1. Januar 2025 liegt der Stundenlohn bei 17,65 €.

Zwischen diesen Lohngruppen gibt es weitere Abstufungen, die verschiedene Qualifikationsniveaus und Tätigkeitsanforderungen widerspiegeln. Die Eingruppierung erfolgt anhand der ausgeübten Tätigkeit und nicht nach der formalen Qualifikation des Beschäftigten.

Bei Immo-Clean legen wir großen Wert auf die korrekte Eingruppierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeiten und Qualifikationen. Dies ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck unserer Wertschätzung für die Leistungen unseres Teams.

Entgeltgruppen der technischen und kaufmännischen Angestellten

Neben den gewerblichen Beschäftigten gibt es in der Gebäudereinigung auch technische und kaufmännische Angestellte, für die eigene Entgeltgruppen gelten. Diese berücksichtigen die besonderen Anforderungen und Verantwortlichkeiten dieser Tätigkeiten.

Die Entgeltgruppen für technische Angestellte umfassen beispielsweise Objektleiter, technische Sachbearbeiter und Betriebsleiter, während die Entgeltgruppen für kaufmännische Angestellte Positionen wie Sachbearbeiter, Buchhalter und kaufmännische Leiter abdecken.

Auch für Auszubildende gibt es spezielle Vergütungsregelungen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 1.000 €, im zweiten Lehrjahr 1.150 € und im dritten Lehrjahr 1.300 €.

Tarifvertrag Gebäudereinigung: Entwicklung der Branchenmindestlöhne (2024–2026)

Dieser Graph zeigt die geplante Erhöhung der Branchenmindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk. Lohngruppe 1 (Einstieg) steigt von 13,50 € (2024) auf 15,00 € (2026). Lohngruppe 6 (Fachkräfte) steigt von 16,70 € (2024) auf 18,40 € (2026), basierend auf dem Tarifvertrag vom 15. November 2024.

Branchenmindestlohn LG1 (€)
Branchenmindestlohn LG6 (€)
Entwicklung der Branchenmindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk (Daten)
Datum Mindestlohn LG1 (€) Mindestlohn LG6 (€)
01.01.202413,5016,70
01.01.202514,2517,65
01.01.202615,0018,40

Quelle: Tarifverhandlung Gebäudereinigung 2024

Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen

Neben dem Grundentgelt sehen die Tarifverträge in der Gebäudereinigung verschiedene Zuschläge, Zulagen und Sonderzahlungen vor, die unter bestimmten Umständen zusätzlich zum regulären Entgelt gezahlt werden müssen.

Mehrarbeit (Überstunden)

Für Mehrarbeit, also Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, sind Zuschläge zu zahlen. Diese betragen in der Regel:

  • Für gewerbliche Beschäftigte: 25% des Stundenlohns
  • Für Angestellte: je nach Tarifvertrag und Umfang der Mehrarbeit zwischen 25% und 50%

Die genauen Regelungen zur Mehrarbeit sind im Rahmentarifvertrag festgelegt und umfassen auch Bestimmungen zur Berechnung der Mehrarbeit und zu möglichen Ausgleichszeiträumen.

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

Für Arbeiten zu besonderen Zeiten sieht der Tarifvertrag ebenfalls Zuschläge vor:

  • Nachtarbeit (zwischen 23:00 und 6:00 Uhr): 50% Zuschlag
  • Sonntagsarbeit: 50% Zuschlag
  • Feiertagsarbeit: 100% Zuschlag

Diese Zuschläge werden auf den normalen Stundenlohn aufgeschlagen und sorgen für einen finanziellen Ausgleich für die Belastung durch Arbeit zu ungünstigen Zeiten.

Bei Immo-Clean achten wir darauf, dass Arbeiten zu besonderen Zeiten fair vergütet werden und die tariflichen Zuschläge korrekt berechnet und ausgezahlt werden. Dies ist Teil unserer Unternehmensphilosophie, die auf Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern basiert.

Erschwerniszuschläge

Für besonders belastende oder gefährliche Tätigkeiten sieht der Tarifvertrag Erschwerniszuschläge vor. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeiten mit besonderen Schutzausrüstungen
  • Reinigungsarbeiten in besonderen Räumen (z.B. Labore, Operationssäle)
  • Arbeiten in großer Höhe oder unter besonderen Gefahrenbedingungen

Die Höhe der Erschwerniszuschläge ist im Tarifvertrag festgelegt und variiert je nach Art und Umfang der Erschwernis.

Darüber hinaus gibt es weitere Zulagen und Sonderzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen, die ebenfalls tarifvertraglich geregelt sind.

Wichtige Änderungen im Tarifvertrag 2024/2025

Die Tarifverträge in der Gebäudereinigung werden regelmäßig neu verhandelt und angepasst. Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es wichtige Änderungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte betreffen.

Erhöhung der Mindestlöhne

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Erhöhung der Mindestlöhne. Die Tarifvertrag und Lohnerhöhungen Gebäudereinigung sehen folgende Steigerungen vor:

  • Ab 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 auf 14,25 € pro Stunde
  • Für die Lohngruppe 6 (Fachkräfte und Glasreiniger) steigt der Stundenlohn auf 17,65 €
  • Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 15,00 € (Lohngruppe 1) geplant

Diese Erhöhungen liegen deutlich über der allgemeinen Inflationsrate und sorgen dafür, dass die Beschäftigten in der Gebäudereinigung angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben.

Auch die Ausbildungsvergütungen werden angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 betragen sie:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.000 € monatlich
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.150 € monatlich
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.300 € monatlich

Diese Erhöhungen machen die Ausbildung in der Gebäudereinigung attraktiver und tragen zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.

Anpassungen bei den Vertragsbedingungen

Neben den Lohnerhöhungen gibt es auch Anpassungen bei den allgemeinen Vertragsbedingungen. Dazu gehören:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeiten: Neue Regelungen ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Verbesserungen bei den Zuschlagsregelungen: Klarere Definitionen und teilweise höhere Zuschläge
  • Anpassungen bei den Urlaubsregelungen: Mehr Flexibilität bei der Urlaubsplanung

Diese Änderungen tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung zu verbessern und die Branche als Arbeitgeber attraktiver zu machen.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen setzt Immo-Clean diese Änderungen konsequent um und informiert seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig über die neuen Regelungen. Wir sehen die Tariferhöhungen nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern auch als Chance, die Qualität unserer Dienstleistungen durch motivierte und fair entlohnte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu verbessern.

Reinigungsarten nach Tarifvertrag

Die Tarifverträge in der Gebäudereinigung unterscheiden verschiedene Reinigungsarten, für die teilweise unterschiedliche Regelungen gelten. Diese Unterscheidung ist wichtig für die korrekte Eingruppierung der Beschäftigten und die Berechnung der Entgelte.

Unterhaltsreinigungsarbeiten

Die Unterhaltsreinigung umfasst regelmäßige Reinigungsarbeiten, die der Erhaltung eines sauberen Zustands dienen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Reinigung von Büroräumen
  • Reinigung von Sanitäranlagen
  • Reinigung von Verkehrsflächen wie Fluren und Treppenhäusern
  • Entleerung von Abfallbehältern

Die Unterhaltsreinigung wird in der Regel in die Lohngruppe 1 eingruppiert, sofern keine besonderen Anforderungen oder Erschwernisse vorliegen. Sie bildet den Kern der Reinigungsdienstleistungen und macht einen Großteil der Tätigkeiten in der Gebäudereinigung aus.

Bei Immo-Clean bieten wir professionelle Unterhaltsreinigung für verschiedene Objekttypen an, von Bürogebäuden über Praxen bis hin zu Fitnessstudios. Dabei achten wir auf die Einhaltung aller tariflichen Bestimmungen und setzen auf qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig geschult werden.

Glasreinigung

Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Fenstern, Glasfassaden und anderen Glasflächen. Sie stellt besondere Anforderungen an die Beschäftigten, da sie oft in großer Höhe oder unter erschwerten Bedingungen durchgeführt wird.

Aufgrund dieser besonderen Anforderungen wird die Glasreinigung in der Regel in höhere Lohngruppen eingruppiert, meist in die Lohngruppe 6. Dies spiegelt die höhere Qualifikation und die besonderen Risiken wider, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind.

Immo-Clean bietet professionelle Fenster- und Glasreinigung mit modernen Verfahren an, darunter auch das umweltschonende Osmoseverfahren für die Fassadenreinigung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich sind speziell geschult und verfügen über die erforderlichen Qualifikationen für diese anspruchsvolle Tätigkeit.

Neben der Unterhaltsreinigung und der Glasreinigung gibt es weitere Reinigungsarten, die im Tarifvertrag berücksichtigt werden, darunter:

  • Grundreinigung: Intensive Reinigung, die in größeren Abständen durchgeführt wird
  • Baureinigung: Reinigung nach Bauarbeiten oder Renovierungen
  • Sonderreinigung: Spezielle Reinigungsarbeiten, die besondere Kenntnisse oder Ausrüstungen erfordern

Für jede dieser Reinigungsarten gelten spezifische tarifliche Regelungen, die bei der Planung und Durchführung der Arbeiten berücksichtigt werden müssen.

Als Blog – Immo Clean Gebäudereinigung regelmäßig informiert, ist die korrekte Unterscheidung und Einordnung der verschiedenen Reinigungsarten nicht nur für die tarifgerechte Entlohnung wichtig, sondern auch für die Qualität der Dienstleistung und die Zufriedenheit der Kunden.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die Tarifverträge in der Gebäudereinigung basieren auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen und bringen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bestimmte Pflichten mit sich.

Tarifvertragsgesetz und Allgemeinverbindlichkeit

Die rechtliche Grundlage für Tarifverträge bildet das Tarifvertragsgesetz (TVG). Es regelt, wer Tarifverträge abschließen kann, welche Wirkung sie haben und wie sie beendet werden können.

Eine Besonderheit in der Gebäudereinigung ist die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge. Das bedeutet, dass die Tarifverträge nicht nur für die Mitglieder der Tarifparteien gelten, sondern für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche. Die Allgemeinverbindlichkeit wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Allgemeinverbindlichkeit hat mehrere Vorteile:

  • Sie schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen der Branche
  • Sie verhindert Lohndumping und unfairen Wettbewerb
  • Sie sichert allen Beschäftigten der Branche die tariflichen Mindeststandards

Für Unternehmen wie Immo-Clean bedeutet die Allgemeinverbindlichkeit, dass die Einhaltung der Tarifverträge nicht nur eine freiwillige Verpflichtung, sondern eine rechtliche Notwendigkeit ist. Dies entspricht unserer Unternehmensphilosophie, die auf Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness basiert.

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

In Berlin gibt es mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) eine weitere rechtliche Grundlage, die für die Gebäudereinigung relevant ist. Dieses Gesetz regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge in Berlin und enthält Bestimmungen zur Tariftreue.

Nach dem BerlAVG dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens die tariflichen Entgelte zu zahlen. Dies gilt auch für Subunternehmer, die im Rahmen des Auftrags eingesetzt werden.

Die Tariftreue ist ein wichtiger Aspekt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und stellt sicher, dass der Wettbewerb nicht zu Lasten der Beschäftigten geht. Für Unternehmen, die öffentliche Aufträge in Berlin ausführen wollen, ist die Einhaltung der Tarifverträge daher unerlässlich.

Immo-Clean legt großen Wert auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Tarifverträge. Dies ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und unseres Qualitätsanspruchs.

Die Tariflohn und Ausbildungsvergütung Gebäudereinigung Berlin sind wichtige Faktoren für die Attraktivität der Branche als Arbeitgeber und für die Qualität der Dienstleistungen. Die Einhaltung dieser Regelungen ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil.

Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer

Die Tarifverträge in der Gebäudereinigung bieten den Beschäftigten verschiedene finanzielle Vorteile, die über das reguläre Entgelt hinausgehen. Diese Zusatzleistungen tragen zur Attraktivität der Branche als Arbeitgeber bei und verbessern die finanzielle Situation der Beschäftigten.

Tarifliche Zusatzleistungen

Zu den wichtigsten tariflichen Zusatzleistungen gehören:

  • Weihnachtsgeld: Einmal jährlich gezahlte Sonderzahlung, deren Höhe vom Tarifvertrag abhängt
  • Urlaubsgeld: Zusätzliche Zahlung zum regulären Entgelt während des Urlaubs
  • Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitgeberbeiträge zu vermögenswirksamen Leistungen der Beschäftigten
  • Tarifliche Zusatz-Rente (TZR): Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge

Diese Zusatzleistungen sind im Tarifvertrag festgelegt und stellen einen wichtigen Teil des Gesamtpakets dar, das die Beschäftigten in der Gebäudereinigung erhalten.

Bei Immo-Clean legen wir großen Wert darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle tariflichen Zusatzleistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben. Dies ist Teil unserer Wertschätzung für die Leistungen unseres Teams und unseres Bestrebens, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.

Neben den tariflichen Zusatzleistungen gibt es weitere finanzielle Vorteile, die sich aus den Tarifverträgen ergeben:

  • Regelmäßige Lohnerhöhungen: Die Tarifverträge werden regelmäßig neu verhandelt, was in der Regel zu Lohnerhöhungen führt
  • Planungssicherheit: Die tariflichen Regelungen bieten den Beschäftigten Planungssicherheit für ihre finanzielle Situation
  • Schutz vor Lohndumping: Die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge schützt die Beschäftigten vor Lohndumping

Diese Vorteile machen die Gebäudereinigung zu einer attraktiven Branche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und tragen zur Stabilität und Qualität der Beschäftigungsverhältnisse bei.

Als Gebäudereinigung Berlin Brandenburg mit Immo Clean bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur die tariflichen Leistungen, sondern auch ein angenehmes Arbeitsumfeld, regelmäßige Schulungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Wir sind überzeugt, dass zufriedene und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundlage für unseren Erfolg und die hohe Qualität unserer Dienstleistungen sind.

Die Tarifverträge in der Gebäudereinigung sind ein wichtiges Instrument, um faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung in der Branche zu gewährleisten. Sie bieten sowohl den Beschäftigten als auch den Unternehmen Vorteile und tragen zur Professionalisierung und Qualitätssicherung in der Gebäudereinigung bei.

Als professioneller Anbieter von Gebäudereinigungsdienstleistungen in Berlin setzt Immo-Clean auf die konsequente Einhaltung aller tariflichen Bestimmungen und auf ein faires und wertschätzendes Verhältnis zu seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und unseres Qualitätsanspruchs.

Wenn Sie Fragen zu den Tarifverträgen in der Gebäudereinigung haben oder mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter +49 30 746 90 304 oder per E-Mail an info@immo-clean.de.

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