Sonderreinigung nach Contamination - Protokoll und Dekontamination
Contamination bedeutet Gefahr für Gesundheit und Sicherheit. Ob Chemikalien, biologische Stoffe oder Schadstoffe: Eine routinemäßige Gebäudereinigung reicht hier nicht aus. Wir erklären, wie ein Dekontaminationsprotokoll aussieht, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und warum die Dokumentation genauso wichtig ist wie die Reinigung selbst.
Das Wichtigste in Kürze
- Contamination erfordert ein schriftliches Dekontaminationsprotokoll, das vor Arbeitsbeginn erstellt und nach Abschluss dokumentiert wird
- Nach der Biostoffverordnung und der Gefahrstoffverordnung dürfen kontaminierte Flächen nur von geschultem Personal mit PSA gereinigt werden
- Die drei Phasen heißen: Sperrung und Gefährdungsbeurteilung, Dekontamination mit Protokollierung, Kontrolle und Freigabe
- Wir führen Sonderreinigungen nach Contamination in ganz Berlin durch, mit vollem Protokoll, PSA und nachträglicher Kontrolle
Häufige Irrtümer zur Sonderreinigung nach Contamination
Contamination ist ein Begriff, der schnell Angst macht. Wir räumen mit den Fehlannahmen auf, die zu falschen oder gefährlichen Handlungen führen können.
Chlorbleiche reicht für jede Art der Dekontamination
Bleiche wird regulär als Allzweckmittel angesehen. Bei bestimmten Kontaminationen ist sie unwirksam oder sogar gefährlich.
Das richtige Mittel hängt vom Kontaminationstyp ab
Chemische Kontamination erfordert andere Mittel als biologische. Bei Quecksilber oder Asbest ist Bleiche unwirksam und kann Gase freisetzen. Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt das Mittel.
Normale Reinigungskräfte können kontaminierte Räume reinigen
Viele Hausverwaltungen beauftragen ihren beständigen Putzdienst mit der Aufgabe, ohne über die Gefahren aufzuklären.
Nur geschultes Personal mit PSA darf dekontaminieren
Nach Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung ist eine spezifische Schulung vorgeschrieben. Ohne PSA und Einweisung dürfen Mitarbeiter kontaminierte Bereiche nicht betreten.
Arten der Contamination in Gewerbeimmobilien
Contamination ist ein Sammelbegriff für jede Verunreinigung, die Gesundheit oder Sicherheit gefährden kann. In Berliner Gewerbeimmobilien begegnen uns hauptsächlich vier Arten.
- Biologische Contamination: Blut, Körperflüssigkeiten, Fäkalien, tierische Ausscheidungen. Tritt auf nach Unfällen, Einbrüchen, Wasserschäden mit Schimmelpilzbefall oder in Tierquartieren. In Berlin relevant bei Obdachloseneinrichtungen, Tierärztpraxen und nach Verkehrsunfällen in Tiefgaragen.
- Chemische Contamination: Ausgetretene Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Bauchemikalien, Akkumulatorsäure. Häufig in Lagern, Werkstätten und Büros, in denen Chemikalien unsachgemäß gelagert wurden (siehe BfR für Risikobewertung).
- Physikalische Contamination: Asbestfasern, Glasstaub, Mineralwolle, Schwermetallstaub. Betrifft Sanierungsobjekte, Abrissgebäude und Altbauten mit Asbestverkleidungen. Berlin hat einen hohen Altbauanteil, weshalb Asbest häufig angetroffen wird.
- Mikrobiologische Contamination: Schimmelpilzsporen, Legionellen, Bakterien in Klimaanlagen und Wassersystemen. Tritt auf nach Wasserschäden, in ungenutzten Klimaanlagen und in Brunnenanlagen. Die Berliner Gesundheitsämter melden regelmäßig Legionellenfälle in großen Gebäuden.
Jede Art erfordert einen anderen Ansatz bei der Dekontamination. Das erste Gesetz der Sonderreinigung lautet daher: Erst analysieren, dann handeln.
Das Dekontaminationsprotokoll Schritt für Schritt
Ein Dekontaminationsprotokoll ist ein strukturiertes Dokument, das den gesamten Ablauf von der Sperrung bis zur Freigabe dokumentiert. Wir arbeiten nach einem fünfstufigen Protokoll.
Phase 1: Sperrung und Gefährdungsbeurteilung
Der betroffene Bereich wird sofort gesperrt. Zutritt nur für geschultes Personal mit PSA. Die Gefährdungsbeurteilung nach paragraph 5 GefStoffV und paragraph 4 RKI-BioStoffV wird durchgeführt. Sie ermittelt die Art der Kontamination, die betroffenen Flächen und die nötigen Schutzmaßnahmen. In Berlin informieren wir bei Verdacht auf meldepflichtige Stoffe das zuständige Bezirksamt und die Berufsgenossenschaft.
Phase 2: Material- und Mittelplanung
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden Reinigungsmittel, PSA und Entsorgungsbehälter ausgewählt. Bei biologischer Kontamination kommen viruzide und bakterizide Mittel zum Einsatz. Bei chemischer Kontamination müssen Neutralisationsmittel gewählt werden, die mit dem verursachenden Stoff reagieren. Wir lagern die erforderlichen Materialien für Berliner Einsätze vor, um Reaktionszeiten unter vier Stunden zu ermöglichen.
Phase 3: Dekontamination
Die eigentliche Reinigung erfolgt von außen nach innen. Zunächst werden die weniger belasteten Randbereiche gereinigt, dann der Kernbereich. Jede behandelte Fläche wird nach der Säuberung abgetupft und kontrolliert. Die Arbeitsweise und die verwendeten Mittel werden im Protokoll notiert. Die Einwirkzeiten der Desinfektionsmittel werden mit Stoppuhr erfasst.
Phase 4: Entsorgung
Alle verwendeten Materialien gelten als Sondermüll. Sie werden in doppelten, gekennzeichneten Behältern gesammelt und über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beseitigt. In Berlin arbeiten wir mit drei zertifizierten Partnern zusammen, die die Entsorgung innerhalb von 24 Stunden abholen.
Phase 5: Kontrolle und Freigabe
Nach der Dekontamination wird der Bereich auf Restbelastung geprüft. Bei biologischer Kontamination nehmen wir Abklatschproben. Bei chemischer Kontamination messen wir die Raumluft. Erst wenn die Messwerte unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen, wird der Bereich freigegeben. Die Freigabe wird schriftlich dokumentiert und dem Auftraggeber übergeben.
Schutzmaßnahmen für das Reinigungspersonal
Der Schutz der Mitarbeiter steht an erster Stelle. Ohne PSA wird nicht dekontaminiert. Die PSA richtet sich nach der Art der Kontamination.
- Biologische Contamination: Schutzanzug Kategorie III (flüssigkeitsdicht), Atemschutz FFP3, doppelt verschlossene Handschuhe, Schutzbrille, Einwegüberschuhe. Nach dem Einsatz wird die PSA als Sondermüll entsorgt.
- Chemische Contamination: Chemikalienschutzanzug nach DIN EN 14605, gasdichte Vollmaske mit Filter ABEK, nitrilgefestigte Handschuhe, Stiefel. Die Filter müssen auf den spezifischen Stoff abgestimmt sein.
- Asbest und Staub: Einwegschutzanzug Kategorie III Typ 5, Partikelfilter P3, Klebeband zum Abdichten der Öffnungen am Anzug. Asbest darf nur von zertifizierten Fachbetrieben entfernt werden, die Säuberung darf nur nach der Entfernung erfolgen.
Die PSA-Ausrüstung allein reicht nicht aus. Jeder Einsatz erfordert eine Unterweisung der Mitarbeiter in die spezifischen Gefahrenstoffe und biologischen Agenzien, die am Einsatzort zu erwarten sind. Wir führen diese Unterweisungen vor jedem Einsatz durch und dokumentieren sie. Zusätzlich gelten strenge Regeln für die Kontamination der PSA selbst: Nach dem Einsatz wird die Ausrüstung kontaminiert aus und in doppelten, gekennzeichneten Biohazard-Beuteln entsorgt. Ein direkter Kontakt mit der Privatkleidung der Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Diese Maßnahmen sind aufwendig, sie schützen jedoch die Gesundheit unserer Mitarbeiter und verhindern eine Verschleppung von Kontamination in andere Bereiche.
Berlin-Spezifika bei der Dekontamination
Berlin hat drei Besonderheiten, die bei Sonderreinigungen nach Contamination berücksichtigt werden müssen.
Zuständigkeit der Bezirksämter. In Berlin sind die Bezirksämter für den Umweltschutz und die Gesundheitsaufsicht zuständig. Bei Kontamination in Gewerbeimmobilien muss das zuständige Bezirksamt informiert werden, sobald meldepflichtige Stoffe im Spiel sind, gemäß IfSG. Die Meldung erfolgt über das Gesundheitsamt des jeweiligen Bezirks. In unserer Praxis hat sich bewährt, die Meldung parallel zur ersten Ortbegehung durchzuführen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Hoher Altbauanteil mit Asbest. In Berlin stehen noch tausende Gewerbeimmobilien aus den 1950er bis 1970er Jahren, die asbesthaltige Materialien enthalten. Fußbodenbeläge, Rohrisolierungen, Brandschutzplatten. Wird bei einer Renovierung Asbest freigesetzt, ist der betroffene Bereich sofort zu sperren. Wir führen die Nachreinigung nach der Asbestsanierung durch, nicht die Sanierung selbst.
Großobjekte mit öffentlichem Verkehr. Berliner Verwaltungsgebäude, Gerichte und Krankenhäuser haben tausende tägliche Besucher. Eine Contamination in solchen Gebäuden erfordert nicht nur die Dekontamination des betroffenen Bereichs, sondern auch die Kommunikation mit dem Publikum. Wir arbeiten mit den Hausverwaltungen an Sperrungskonzepten, die den Betriebsablauf möglichst wenig stören.
Praxisfall aus Berlin-Mitte: In einem Amtsgebäude an der Jannowitzbrücke wurde eine chemische Kontamination durch ausgelaufene Lösungsmittel aus einem Lagerraum festgestellt. Das Gebäude wurde teilweise gesperrt. Wir haben innerhalb von zwei Stunden ein Dekontaminationsprotokoll erstellt, die betroffenen 80 Quadratmeter dekontaminiert und nach vier Stunden die Freigabe erteilt. Die Entsorgung der kontaminierten Materialien erfolgte am selben Tag. Das Gebäude konnte am nächsten Morgen vollständig wieder den Betrieb aufnehmen.
Dokumentationspflicht und Archivierung. Jede Dekontamination erfordert eine vollständige Dokumentation. Das Freigabeprotokoll muss mindestens folgende Angaben enthalten: Art der Kontamination, betroffene Flächen, eingesetzte Reinigungsmittel, durchgeführte Messungen mit Ergebnis, Datum und Uhrzeit der Durchführung, Name des verantwortlichen Fachkraft und die unterschriebene Freigabeerklärung. Diese Dokumentation ist kein Bürokratismus, sondern eine rechtliche Absicherung. Sollten Spätfolgen auftreten, etwa gesundheitliche Beschwerden von Mitarbeitern, ist das Protokoll der einzige Nachweis, dass fachgerecht gearbeitet wurde. In Berlin müssen diese Protokolle zehn Jahre aufbewahrt werden. Wir archivieren alle Protokolle digital und in Papierform und stellen unseren Kunden auf Anfrage Kopien zur Verfügung. Bei meldepflichtigen Kontaminationen geht eine Kopie des Protokolls automatisch an das zuständige Bezirksamt. Wir empfehlen Hausverwaltungen, bei jeder Übernahme eines neuen Objekts den Bestand an Sanierungs- und Dekontaminationsprotokollen zu prüfen und die Dokumentationslücken zu schließen.
Weitere Informationen zu Sonderreinigungen finden Sie in unseren Artikeln zur Sonderreinigung historischer Gebäude, zur Abgrenzung zwischen Reinigung und Schimmelsanierung und zur Reinigung von Sonderbauten.
Häufige Fragen zur Sonderreinigung nach Contamination
Was kostet eine Sonderreinigung nach Contamination in Berlin?
Die Kosten hängen von der Art und dem Ausmaß der Kontamination ab.
| Kontaminationstyp | Fläche | Kosten |
|---|---|---|
| Kleine biologische Kontamination | bis 20 qm | 500 bis 1.500 Euro |
| Mittlere chemische Kontamination | 20 bis 100 qm | 2.000 bis 8.000 Euro |
| Große Einsätze (Asbestnachreinigung) | ab 100 qm | ab 10.000 Euro |
Ein exaktes Angebot erfordert eine Ortbegehung und Gefährdungsbeurteilung.
Wie zügig kann ein Dekontaminationsteam in Berlin vor Ort sein?
Für akute Einsätze erreichen wir jeden Berliner Standort innerhalb von zwei bis vier Stunden. Wir lagern die nötige PSA und Reinigungsmittel vor. Für geplante Einsätze planen wir einen Vorlauf von 24 bis 48 Stunden ein.
Muss das Bezirksamt bei jeder Contamination informiert werden?
Nicht bei jeder, aber bei meldepflichtigen Stoffen. Blut und Körperflüssigkeiten außerhalb medizinischer Einrichtungen, Asbestfreisetzung, Legionellenbefall und giftige Chemikalien sind meldepflichtig. Wir prüfen bei jedem Einsatz die Meldepflicht.
Wie wird nachgewiesen, dass die Dekontamination erfolgreich war?
Durch Abklatschproben bei biologischer Kontamination, Raumluftmessungen bei chemischer Kontamination und Sichtkontrolle bei physikalischer Kontamination. Die Messergebnisse werden im Freigabeprotokoll dokumentiert.
Sonderreinigung in Berlin
Wir führen Sonderreinigungen nach Contamination, Brandschäden, Wasserschäden und in denkmalgeschützten Gebäuden durch. Mit Protokoll, PSA und dokumentierter Freigabe.
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