GebäudeService

GebäudeService für denkmalgeschützte Immobilien


Skalitzer Str. 33, 10999 Berlin-Kreuzberg ·
(030) 74690304

Berlin hat über 8.000 denkmalgeschützte Einzeldenkmäler. Für Hausverwaltungen und Eigentümer bedeutet das: Normale Reinigungsmittel reichen nicht, Standardverfahren können Schaden anrichten, und bei jeder Maßnahme läuft das Denkmalschutzgesetz mit. Wir zeigen, was GebäudeService bei Denkmalschutz-Objekten beachten muss und welche Fehler am häufigsten passieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Denkmalgeschützte Fassaden dürfen nur mit zugelassenen Reinigungsverfahren bearbeitet werden, eine strenge Genehmigungspflicht greift bei jeder sichtbaren Veränderung
  • Historische Bodenbeläge wie terrazzoartige Guellstriche, alte Klinker oder Naturstein erfordern spezialisierte Reinigungsmittel und schönende Verfahren
  • Die Berliner Denkmalschutzbehörde (Untere Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirksamts) muss vor Fassadenarbeiten zugezogen werden, Bearbeitungszeit mit drei bis sechs Wochen einplanen
  • Ein GebäudeService-Anbieter mit Denkmalschutz-Erfahrung spart Geld, weil er Fehler vermeidet, die nachträgliche Restaurierungskosten in fünfstelliger Höhe auslösen können

Häufige Irrtümer zum GebäudeService bei Denkmalschutz

In unserer täglichen Arbeit mit Hausverwaltungen der Hauptstadt begegnen uns immer wieder dieselben Fehlannahmen -- zwei davon möchten wir hier direkt klären.

Irrtum

Hochdruckreiniger sind für die Fassadenreinigung denkmalgeschützter Häuser erlaubt

Der Druckstrahler entfernt Schmutz schnell. Was dabei vergessen wird: Er nimmt gleichzeitig die historische Patina und teilweise den Putz selbst ab.

Fakt

Druckstrahlreinigung an Denkmalschutz-Fassaden ist streng geregelt und meist verboten

Die zuständige Denkmalschutzbehörde erlaubt Hochdruckreinigung nur in Ausnahmefällen und nur mit nachweislich schonendem Druck (unter 50 bar). Als Standardverfahren ist sie bei geschützten Objekten nicht zugelassen.

Irrtum

Im Innenbereich gelten beim Denkmalschutz keine Einschränkungen

Viele Hausverwaltungen glauben, die Denkmalschutz-Auflagen beträffen nur die Außenfassade. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Fakt

Denkmalschutz gilt für das gesamte Gebäude, innen und außen

Ob ein Gebäude komplett oder nur teilweise unter Schutz steht, entscheidet die Denkmalschutzbehörde im Einzelfall. Treppenhäuser, Stuckdecken und historische Bodenbeläge sind in der Stadt regelmäßig mit eingeschlossen.

Die rechtliche Grundlage: Berliner Denkmalschutzgesetz

Das Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) regelt, was an denkmalgeschützten Immobilien verändert werden darf und was nicht. Paragraph 15 DSchG Bln formuliert die Kernpflicht: Der Eigentümer ist verpflichtet, das Denkmal zu erhalten und vor Verfall zu schützen. Das schließt eine sachgerechte Pflege und Reinigung ein. Für den GebäudeService bedeutet das zweierlei: Reinigung ist nicht nur erlaubt, sondern als Teil der Erhaltungspflicht sogar gefordert -- sie muss aber den Vorgaben der Denkmalpflege entsprechen.

Was heißt das für die tägliche Gebäudereinigung? Die normale Treppenhausreinigung ist davon nicht betroffen. Sobald aber Maßnahmen an geschützten Bauteilen anstehen (Stuck reinigen, historische Fliesen pflegen, Fassade bearbeiten), greift die Genehmigungspflicht nach paragraph 16 DSchG Bln. Ohne vorherige Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde darf keine Arbeitsmaßnahme durchgeführt werden, die das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals verändert.

Praxisfall aus Berlin-Mitte: Eine Hausverwaltung an der Gipsstraße beauftragte eine reguläre Reinigungsfirma mit der Fassadenreinigung eines Altbaus aus dem Jahr 1880. Die Firma setzte säurehaltige Reiniger ein, die den historischen Kalkputz angriffen. Das Bezirksamt ordnete eine nachträgliche Restaurierung an. Kosten: 34.000 Euro, die zum Großteil von der Hausverwaltung getragen werden mussten, weil die Auswahl einer ungeeigneten Reinigungsmethode als Verletzung der Erhaltungspflicht gewertet wurde.

Historische Materialien erfordern spezielle Reinigungsverfahren

Der Kern des Problems liegt in den Materialien. Altbauten der Hauptstadt aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden mit Baustoffen errichtet, die heute nicht mehr verfügbar sind. Die Pflege muss diesen Materialien entsprechen, nicht den modernen Standards.

Fassade

  • Kalkputz und Kalk-Zement-Putz: reagieren empfindlich auf säurehaltige Reiniger. Erlaubt sind milde, pH-neutrale Lösungen und mechanische Säuberung mit weichen Borsten. Abwaschverfahren mit kontrolliertem Wasserdruck sind die Regel.
  • Naturstein (Sandstein, Kalkstein, Muschelkalk): Besonders anfällig für Verschmutzung durch Staub und Algen. Das Reinigungsverfahren hängt vom Stein ab: Sandstein verträgt kein zu viel Wasser, Kalkstein nicht zu viel Druck.
  • Klinker und Verblendmauerwerk: Historische Klinker der Stadt haben eine natürliche Patina. Diese darf nicht entfernt werden, weil sie einen Teil des Denkmals darstellt.

Treppenhaus

  • Guellstrichboden: Eine Spezialität der Metropole. Diese guellartigen Bodenbeläge aus dem frühen 20. Jahrhundert dürfen nicht mit aggressiven Lösemitteln behandelt werden. Polymerdispersionen und schonende Einlaufpflege sind der richtige Weg.
  • Historische Fliesen (Metlacher Platten, Majolika): Die Glasur reagiert auf säurehaltige Reiniger. Wir setzen alkalische Reiniger mit pH-Wert über 9 ein, die die Glasur schonen.
  • Stuck und Ornamente: Staubsaugen mit weicher Bürste, keine Feuchtreinigung, weil das Wasser die Bindekraft des historischen Gipses angreifen kann. Bei Verschmutzung trockene Spezialreinigung oder ganz sanft angefeuchtete Tücher.

Fenster und Türen

  • Historische Holzfenster: Keine Druckluft, keine scheuernden Mittel. Holzreiniger auf natürlicher Basis, nachbehandelt mit Hartwachs oder Leinl firnis.
  • Stahl und Gusseisen: Altbauten in Berlin haben wiederholt Stahlfenster aus den 1920er Jahren. Rost entfernen mit mechanischen Mitteln, nicht chemisch. Danach sofort konservieren.

Berlin-Spezifika: Bezirksunterschiede und Denkmalbereiche

Nicht jeder Bezirk der Stadt ist gleich dicht mit Denkmalschutz-Objekten besetzt. Die Schwerpunkte liegen in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow (Prenzlauer Berg) und Friedrichshain-Kreuzberg. Hier stehen über 60 Prozent aller Einzeldenkmäler.

Was Hausverwaltungen vor Ort beachten sollten:

  • Mitte: Die höchste Dichte an Denkmalschutz-Objekten. Die Untere Denkmalschutzbehörde im Bezirksamt Mitte ist entsprechend streng. Fassadenarbeiten an der Friedrichstraße, Unter den Linden oder in den Nikolaiviertel-Straßen erfordern regulär eine Begutachtung durch einen Restaurator vorab.
  • Pankow (Prenzlauer Berg): Die berühmten Altbauten aus der Gründerzeit an der Kastanienallee, Saarbrücker Straße oder Prenzlauer Allee sind fast flächendeckend geschützt. viele Gebäude haben noch originale Klinkerfassaden und Güllstrichböden.
  • Charlottenburg-Wilmersdorf: Hier mischen sich Gründerzeit-Altbauten mit denkmalgeschützten Wohnanlagen der 1920er Jahre (Siedlungen wie die Weisse Stadt oder das Siemensstadt-Ensemble, UNESCO-Welterbe).
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Die Altbauten an der Karl-Marx-Allee und Frankfurter Allee stehen unter Ensembledenkmalschutz. Hier ist nicht nur das einzelne Gebäude geschützt, sondern das gesamte Straßenbild.

Was wir seit 2008 im Denkmalschutz-Service gelernt haben

Wir betreuen denkmalgeschützte Objekte in Berlin seit 2004. Aus dieser Erfahrung haben wir drei Grundsätze entwickelt, die für jeden GebäudeService-Anbieter gelten sollten, der mit geschützten Immobilien arbeitet.

Erstens: Vor der Arbeit kommt die Dokumentation. Bevor wir auch nur einen Putzstein anfassen, fotografieren wir den Ist-Zustand und erstellen ein Protokoll. Das schützt sowohl uns als außerdem den Eigentümer. Falls die Denkmalschutzbehörde Rückfragen hat, können wir nachweisen, in welchem Zustand wir das Objekt übernommen haben.

Zweitens: jederzeit zuerst die Behörde fragen. Selbst wenn wir uns sicher sind, dass eine Reinigungsmaßnahme unschädlich ist, holen wir bei Denkmalschutz-Objekten vorher die Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde ein. Vor Ort ist die Bearbeitungszeit mit drei bis sechs Wochen zu veranschlagen. Hausverwaltungen sollten daher Reinigungs- und Pflegepläne frühzeitig aufstellen, mindestens vier Monate vor dem geplanten Termin.

Drittens: Nur geschultes Personal einsetzen. Die Reinigungskräfte müssen wissen, mit welchen Materialien sie arbeiten und welche Mittel sie einsetzen dürfen. Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig in Denkmalschutz-Verfahren -- das kostet Zeit, verhindert aber Schäden, die um ein Vielfaches teurer wären.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf unserer GebäudeService-Seite.

Häufige Fragen zum GebäudeService bei Denkmalschutz

Brauche ich eine Genehmigung für die normale Treppenhausreinigung in einem Denkmalschutz-Haus?

Nein, die regelmäßige Unterhaltsreinigung im Treppenhaus (kehren, wischen, staubsaugen) ist genehmigungsfrei. Sobald aber geschützte Bauteile wie Stuck, historische Fliesen oder Wandmalereien gereinigt werden sollen, die über die normale Pflege hinausgeht, ist die Denkmalschutzbehörde einzuschalten.

Was passiert, wenn ungenehmigte Reinigungsarbeiten an einer denkmalgeschützten Fassade durchgeführt werden?

Die Denkmalschutzbehörde kann eine Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen. Außerdem kann sie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands anordnen, was deutlich teurer wird als die ursprüngliche Reinigung.

Welche Reinigungsverfahren sind an Berliner Denkmalschutz-Fassaden zugelassen?

Das hängt vom jeweiligen Material ab. Als Standardverfahren gelten Abwaschverfahren mit pH-neutralen Reinigern, Mikrostrahlverfahren mit feinem Granulat (Nusschalen, Backsoda) und Lasur-Verfahren. Hochdruckreinigung ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Drücken unter 50 bar erlaubt, wenn die Denkmalschutzbehörde das vorher genehmigt hat.

Kann ich als Hausverwaltung Förderung für die Gebäudereinigung eines Denkmalschutz-Objekts beantragen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Landeshauptstadt Berlin fördert Maßnahmen an Denkmalern nach paragraph 21 DSchG Bln. Die Reinigung gehört zu den förderungsfähigen Erhaltungsarbeiten. Der Fördersatz liegt bei 30 bis 50 Prozent der netto-kosten, abhängig von der Bedeutung des Denkmals und der wirtschaftlichen Lage des Eigentümers. Antragstellung über die Investitionsbank Berlin (IBB).

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