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Hygienebelehrung für Reinigungskräfte in Arztpraxen
Reinigungskräfte in Arztpraxen arbeiten in einem sensiblen Umfeld. Ohne Hygienebelehrung können sie weder die Vorgaben des RKI umsetzen noch bei einer KV-Prüfung als geschult nachweisen. Was die Schulung enthalten muss, wie wiederholt sie wiederholt werden muss und was Berliner Praxen konkret beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Reinigungskraft, die in einer Arztpraxis arbeitet, braucht eine Hygienebelehrung vor dem ersten Einsatz - ohne Ausnahme
- Die Belehrung muss jährlich wiederholt und schriftlich dokumentiert werden, am besten mit Unterschrift des Hygienebeauftragten
- Inhalte umfassen Händehygiene, Desinfektionsmittel-Anwendung, Schutzkleidung, Abfalltrennung und Umgang mit Kontamination
- Berliner Arztpraxen können die Belehrung beim Gesundheitsamt oder bei zertifizierten Anbietern durchführen lassen
Irrtümer zur Hygienebelehrung von Reinigungskräften
Wir betreuen zahlreiche Arztpraxen in Berlin und sehen immer wieder, wie die Hygienebelehrung von Reinigungspersonal vernachlässigt wird. Die Folgen reichen von Beanstandungen bis hin zu rechtlichen Problemen.
Reinigungskräfte brauchen keine Hygienebelehrung, weil sie nur putzen
Dieser Irrtum ist weit verbreitet. Die Reinigungskraft wischt zwar den Boden, bewegt sich aber durch Räume mit potenziell infekösiem Material. Ohne Schulung kennt sie weder die Risiken noch die richtigen Schutzmaßnahmen.
Das Infektionsschutzgesetz fordert die Belehrung für alle Personen in medizinischen Einrichtungen
Paragraph 36 IfSG betrifft alle Mitarbeiter, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind. Reinigungskräfte gehören dazu. Die Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dokumentiert werden.
Eine einmalige Belehrung reicht für die gesamte Dauer der Tätigkeit
Die Hygienebelehrung veraltet nicht auf dem Papier, doch die Vorgaben ändern sich. Neue Erreger, aktualisierte RKI-Leitfäden und geaenderte Arbeitsschutzvorschriften machen eine Wiederholung notwendig.
Jährliche Wiederholung ist Pflicht und wird bei Prüfungen kontrolliert
Die Hygienebelehrung muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Bei KV-Prüfungen wird das Datum der letzten Belehrung kontrolliert. Liegt es länger als ein Jahr zurück, gibt es Punktabzug.
Gesetzliche Pflichten im Detail
Die Grundlage für die Hygienebelehrung von Reinigungskräften bildet das Infektionsschutzgesetz. Paragraph 36 IfSG bestimmt, dass Personen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens beschäftigt sind, über die zur Verhütung übertragbarer Krankheiten notwendigen Maßnahmen unterwiesen werden müssen. Das schließt Reinigungskräfte ausdrücklich ein.
Wer ist verantwortlich? Die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber trägt die Verantwortung. Das bedeutet: Nicht die Reinigungsfirma ist für die Belehrung verantwortlich, sondern die Praxisleitung. Auch bei extern beauftragten Firmen muss sicherstellen, dass deren Mitarbeiter geschult sind. In der Praxis übernehmen viele Reinigungsfirmen die Belehrung selbst, die Kontrolle bleibt jedoch beim Praxisinhaber.
Was passiert bei Verstößen? Fehlende Hygienebelehrungen können bei Praxisreinigung-KV-Prüfungen zu Beanstandungen führen. Im schlimmsten Fall kann das Gesundheitsamt bei schweren Hygienemangeln die Schließung der Praxis anordnen. Nach paragraph 73 IfSG können Verstösse mit Geldbussen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die drei Saulen der Unterweisungspflicht
- Hygienebelehrung nach IfSG: Die grundlegende Belehrung über Infektionswege, Hygienemaßnahmen und rechtliche Pflichten. Kann beim Gesundheitsamt oder bei zertifizierten Anbietern durchgeführt werden.
- Arbeitsplatzspezifische Unterweisung: Die Praxis-spezifische Einweisung in den Hygieneplan, Reinigungspläne und besondere Risiken der jeweiligen Praxis. Wird vom Hygienebeauftragten der Praxis durchgeführt.
- Arbeitssicherheit (ArbSchG): Die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz, die Umgang mit Reinigungsmitteln, Schutzkleidung und Erste-Hilfe-Maßnahmen umfasst.
Schulungsinhalte: Was muss gelernt werden?
Die Hygienebelehrung für Reinigungskräfte in Arztpraxen deckt mehrere Themenbereiche ab. Jeder dieser Bereiche ist bei der jährlichen Wiederholung zu behandeln.
1. Händehygiene
Die Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme zur Infektionsprävention. Reinigungskräfte müssen wissen, wann Hände desinfiziert werden müssen (vor dem Anziehen von Handschuhen, nach dem Ausziehen von Handschuhen, nach Kontakt mit kontaminierten Oberflächen) und wie die Desinfektion korrekt durchgeführt wird. Die WHO-Fünf-Momente der Händehygiene gelten ebenso für Reinigungskräfte in Arztpraxen.
2. Desinfektionsmittel-Anwendung
In Arztpraxen werden Desinfektionsmittel eingesetzt, die im privaten Haushalt unüblich sind. Reinigungskräfte müssen die Unterschiede zwischen Wischdesinfektion und Flächendesinfektion kennen. Ebenso wichtig: die korrekte Einwirkzeit. viele Mittel brauchen 15 bis 30 Minuten, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Wird diese Zeit nicht eingehalten, ist die Desinfektion unwirksam.
3. Schutzkleidung und Persönliche Schutzausrüstung
Reinigungskräfte in Arztpraxen tragen bei bestimmten Tätigkeiten Schutzkleidung. Dazu gehören Einweghandschuhe bei der Reinigung von Behandlungsräumen, Schutzbrillen bei Spritzgefahr und in einigen Fällen Mundschutz. Wichtig ist, dass die Schulung vermittelt, wann welche Schutzausrüstung nötig ist und wie sie richtig angelegt und entfernt wird. Besonders essentiell: die Reihenfolge beim Ausziehen. Handschuhe zuletzt entfernen, um eine Kontamination der Hnde zu vermeiden.
4. Abfalltrennung in der Arztpraxis
Arztpraxen produzieren Abfall, der anders entsorgt wird als Haushaltsmuell. Reinigungskräfte müssen die Abfallarten kennen: Hausmuell, Papiermuell, Kunststoffverpackungen, und spezielle Abfälle wie Sharp-Container für Nadeln und Skalpelle, oder Behälter für kontaminierte Einwegartikel. Eine falsche Entsorgung kann Ordnungswidrigkeiten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellen.
5. Umgang mit Kontamination und Stichverletzungen
Kontaminierte Oberflächen erfordern eine bestimmte Vorgehensweise. Reinigungskräfte müssen wissen, wie sie Blut oder Körperflüssigkeiten sicher entfernen, ohne sich selbst zu gefährden. Bei Stichverletzungen durch Nadeln oder scharfe Gegenstände gilt ein klarer Notfallplan: Blutung stillen, Wunde desinfizieren, Vorgesetzten informieren und bei Bedarf den Arzt aufsuchen.
Nachweis und Dokumentation
Die Hygienebelehrung muss dokumentiert werden. Ein mündlicher Hinweis "Wir haben darüber gesprochen" reicht bei einer Prüfung nicht aus. Die Dokumentation sollte folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname der geschulten Person
- Datum der Schulung
- Inhalte der Schulung (Stichpunkte genügen)
- Name des Schulenden (Hygienebeauftragter, Arzt oder zertifizierter Anbieter)
- Unterschrift der geschulten Person
- Unterschrift des Schulenden
Wir empfehlen unseren Kunden in Berlin, die Hygienebelehrungen zentral in einem Ordner oder digital zu sammeln. Bei der KV-Prüfung können die Unterlagen dann sofort vorgelegt werden. Externe Reinigungskräfte sollten ihre Bescheinigung der Praxis vorlegen, bevor sie zum ersten Mal arbeiten.
Die Aufbewahrungspflicht für Hygiene-Unterweisungsunterlagen beträgt in der Regel zwei Jahre. Bei einem Personalwechsel muss die neue Reinigungskraft unaufschiebbar nachgewiesen werden, bevor sie eigenständig in Behandlungsräumen arbeitet. Fehlende Dokumentation zaehlt zu den häufigsten Beanstandungen bei KV-Prüfungen in Berliner Praxen und fuehrt wiederholt zu Nachschussforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung.
Berlin-Spezifika bei der Hygienebelehrung
Die Hauptstadt hat einige Besonderheiten, die Reinigungskräfte in Arztpraxen betreffen. Die Stadt verfügt über eine hohe Dichte an Arztpraxen, was zu einer entsprechenden Prüfungsdichte führt. Die KV Berlin führt regelmässige Qualitätsprüfungen durch, bei denen die Hygienebelehrung der Reinigungskräfte ein Standardprüfpunkt ist.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist zuständig für die Hygienebelehrung nach IfSG. Reinigungskräfte können die Belehrung beim Gesundheitsamt ihres Bezirks durchführen lassen. Die Bezirksämter bieten unterschiedliche Termine an. In manken Bezirken wie Mitte oder Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es regelmassige Sprechstunden, in anderen müssen Termine vereinbart werden.
Mehrsprachige Belehrungen: Berlin hat einen hohen Anteil an Reinigungskräften mit Migrationshintergrund. Die Hygienebelehrung muss in einer Sprache durchgeführt werden, die die Reinigungskraft versteht. Das bedeutet: Eine Belehrung nur auf Deutsch reicht nicht, wenn die Kraft die Sprache nicht ausreichend beherrscht. zahlreiche Reinigungsfirmen in Berlin bieten die Belehrung daher in mehreren Sprachen an oder stellen Dolmetscher zur Verfügung.
Weitere Details zur Reinigung in medizinischen Einrichtungen finden Sie in unserem Beitrag zur Praxisreinigung für Zahnarztpraxen.
Häufige Fragen zur Hygienebelehrung für Reinigungskräfte
Kann die Hygienebelehrung online durchgeführt werden?
Ja, online-Hygienebelehrungen sind anerkannt. Anbieter müssen jedoch nachweisen, dass die Schulung interaktiv war und die Inhalte verstanden wurden. Ein reines Durchklicken von Folien ohne Wissensabfrage reicht nicht aus. Die Bescheinigung muss Namen, Datum und Inhalte ausweisen.
Wer zahlt die Hygienebelehrung für externe Reinigungskräfte?
Diese Frage wird in Reinigungsverträgen regulär nicht klar geregelt. Rechtlich liegt die Verantwortung bei der Praxisleitung. In der Praxis übernehmen die meisten Reinigungsfirmen die Kosten und Organisation, da sie Teil ihrer Dienstleistung in medizinischen Einrichtungen ist.
Was passiert, wenn eine Reinigungskraft keine Bescheinigung vorlegen kann?
Die Kraft darf in der Arztpraxis nicht arbeiten, bis die Belehrung nachgeholt wurde. Die Praxisleitung haftet für jeden ungeschulten Mitarbeiter. Bei einer KV-Prüfung führt das zu Punktabzug, bei einer Gesundheitsamtskontrolle können weitere Maßnahmen folgen.
Gibt es besondere Vorgaben für MVZ mit mehreren Fachrichtungen?
In Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gelten die gleichen Grundpflichten wie in Einzelpraxen. Allerdings gibt es häufig mehrere Risikobereiche, die in der arbeitsplatzspezifischen Unterweisung berücksichtigt werden müssen. Unsere Erfahrungen mit MVZ in Berlin beschreiben wir in einem separaten Beitrag.
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