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Kanzleireinigung und Aktenvernichtung - Ergänzende Dienstleistungen


Skalitzer Str. 33, 10999 Berlin-Kreuzberg ·
(030) 74690304
Dawid Marczyk
28.03.2026
11 Min. Lesezeit

Reinigung und Aktenvernichtung gehören für Kanzleien zusammen. Wer Altpapier ansammelt, ohne es datenschutzkonform zu vernichten, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern verletzt das Vertrauen jedes Mandanten, dessen Daten in falsche Hände geräten könnten. Wir erklären, welche ergänzenden Dienstleistungen Berliner Kanzleien brauchen und wie sie organisiert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktenvernichtung nach DIN 66399 ist für Kanzleien nicht freiwillig, sondern nach DSGVO und BORA zwingend erforderlich
  • Berliner Kanzleien müssen Akten mindestens sechs Jahre nach Verfahrensabschluss aufbewahren, danach vernichten
  • Ergänzende Dienstleistungen wie Teppichreinigung, Glasreinigung und Gardinenpflege sparen Kanzleien Zeit und Koordinationsaufwand
  • Ein einziger Dienstleister für Reinigung, Vernichtung und Hygiene reduziert die Anzahl der Vertrauenspositionen im Kanzleigebäude

Was Kanzleien über ergänzende Dienstleistungen irrtümlich annehmen

Kanzleien rufen uns häufig an, weil ein bestimmtes Problem akut geworden ist. wiederholt stellt sich dabei heraus, dass die Ursache in einer fehlenden Dienstleistung liegt, die niemand auf dem Schirm hatte.

Irrtum

Aktenvernichtung ist eine Aufgabe der Kanzleimitarbeiter

Viele Kanzleien geben ihren Mitarbeitern kleine Aktenvernichter für den Bürobereich. Die Idee ist gut, die Umsetzung lächerlich. Ein Standard-Büroschredder schafft 5 bis 10 Blatt pro Durchgang. Eine Kanzlei mit 5 Jahren Altpapier steht vor einem Berg, den kein Bürogerät bewältigt.

Fakt

Externe Aktenvernichtung ist sicherer und günstiger

Ein professioneller Dienstleister vernichtet Akten nach DIN 66399 Sicherheitsstufe P4 oder höher, liefert einen Vernichtungsnachweis und bringt das Material direkt ins Recycling. Das schließt die Ruckschlussfähigkeit aus und erfüllt die Dokumentationspflicht.

Irrtum

Teppichreinigung brauche ich nur, wenn der Teppich sichtbar dreckig ist

Ein Teppichboden in einer Kanzlei sieht auch dann noch einigermassen sauber aus, wenn sich im Fläma Millionen von Bakterien und Staubpartikel angesammelt haben. Sichtbarer Schmutz ist der letzte Zustand, nicht der erste.

Fakt

Interimsteppichreinigung verlängert die Lebensdauer um Jahre

Professionelle Teppichreinigung alle 12 bis 18 Monate entfernt tief sitzenden Schmutz, reduziert Allergene und verhindert vorzeitigen Flämärsatz. In einheimischen Altbauten mit höherer Staubbelastung ist eine jährliche Intensivreinigung sinnvoll.

Aktenvernichtung nach DSGVO und BORA

Anwaltskanzleien haben eine doppelte Pflicht: Die DSGVO verlangt die Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) schreibt gleichzeitig vor, Akten über abgeschlossene Mandate mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Beide Pflichten müssen in Einklang gebracht werden.

Der Ablauf in der Praxis sieht so aus: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Kanzlei aktiv: Akten werden aussortiert, aus den Ordnern entfernt und der Vernichtung zugeführt. Genau an diesem Punkt kommen externe Dienstleister ins Spiel.

DIN 66399: Der Standard für die Aktenvernichtung

Die DIN 66399 regelt die Vernichtung von Datenträgern in sechs Sicherheitsstufen. Für Kanzleien sind folgende Stufen relevant:

  • P3 (gehemmt): Für allgemeine Bürounterlagen ohne besondere Vertraulichkeit. Der vernichtete Text ist nicht mehr lesbar, aber einzelne Buchstaben können theoretisch rekonstruiert werden. Ausreichend für interne Notizen ohne Mandantenbezug.
  • P4 (fortgeschritten): Für Akten, die personenbezogene Daten enthalten. Nach der Vernichtung ist eine Rekonstruktion ferner mit großem Aufwand nicht mehr möglich. Für Kanzleiakten gilt er als Mindeststandard.
  • P5 (erhöht): Für hochsensible Dokumente wie Steürerklärungen, Gesundheitsdaten oder Unterlagen aus dem Familienrecht. Die Vernichtung erzeugt Partikel von maximal 2 x 15 Millimetern.

Wir empfehlen vor Ort tätigen Kanzleien mindestens P4, bei familienrechtlicher oder strafrechtlicher Tätigkeit P5. Die Mehrkosten für P5 gegenüber P4 sind gering, der rechtliche Spielraum aber deutlich grösser.

Der Vernichtungsnachweis als Dokumentationspflicht

Nach Art. 30 DSGVO müssen Verantwortliche Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren. Die Aktenvernichtung gehört dazu. Ein Vernichtungsnachweis muss folgende Angaben enthalten: Datum, Art und Menge der vernichteten Dokumente, angewandte Sicherheitsstufe und Name des durchführenden Dienstleisters. Wir stellen diesen Nachweis nach jedem Einsatz aus und übergeben ihn digital und in Papierform.

Praxisfall aus dem Regierungsviertel: Eine Kanzlei für Medizinrecht hatte über Jahre Altpapier im Keller gelagert. Bei einem Rohrbruch im Winter 2024 wurde ein Teil der Akten nass. Die Kanzlei musste aufwendig klären, welche Dokumente betroffen waren und ob eine Datenschutzverletzung vorlag. Die Kosten für die Notfallaktion: über 8.000 Euro. Eine regelmässige externe Aktenvernichtung hätte das Problem im Vorfeld eliminiert und wäre deutlich billiger gewesen.

Besonderheiten für Berliner Kanzleien

Berlin bringt als Kanzleistandort eigene Herausforderungen mit, die sich auf ergänzende Dienstleistungen auswirken.

  • Altbau-Büros mit Teppichböden: In Bezirken wie Charlottenburg, Wilmersdorf und Schöneberg sitzen Kanzleien häufig in Altbauten mit alten Teppichböden. Diese Böden saugen Staub, Feuchtigkeit und Schmutz besonders hervorragend auf. Eine regelmässige Interimsteppichreinigung ist hier wichtiger als in Neubauten mit Hartböden.
  • Glasscheiben und Trennwände: Kanzleien in modernen Büros an der Potsdamer Platz oder am Pariser Platz nutzen häufig Glasscheiben als Raumteiler. Fingerabdrücke, Spritzer und Staub sind auf Glasoberflächen stärker sichtbar als auf normalen Wänden. Die Glasreinigung gehört zur wöchentlichen Grundreinigung, bedarf aber gelegentlich einer Intensivreinigung.
  • Lagerraum und Archiv: Städtische Kanzleien lagern Akten häufig in Kellerraumen oder Depots aus. Diese Räume müssen staubfrei und trocken gehalten werden. Die Reinigung von Archivräumen erfordert besondere Sorgfalt, weil aufgestapelte Akten nicht umgeräumt werden können.
  • Lüftungsanlagen: Altbauten haben häufig veraltete Lüftungsanlagen, die Staub und Keime verteilen. Eine Intensivreinigung der Lüftungsanlage kann die Luftqualität in der Kanzlei messbar verbessern und ist nach Arbeitsschutzgesetz alle ein bis zwei Jahre erforderlich.

Ergänzende Dienstleistungen im Überblick

Neben der eigentlichen Kanzleireinigung und der Aktenvernichtung gibt es eine Reihe von Dienstleistungen, die für Kanzleien relevant sind. Wir haben sie im Folgenden zusammengefasst.

Teppichreinigung und Hart Bodenpflege

Büros mit Teppichboden benötigen mindestens jährlich eine Intensivreinigung. Wir setzen dabei Spruhextraktionsverfahren ein, die den Schmutz aus der Tiefe lösen, ohne den Teppich zu durchnässen. Hartböden wie Laminat, Parkett oder Steinzeug werden regelmässig gewachst oder versiegelt, um Kratzer und Abnutzung vorzubeugen.

Glas- und Fensterreinigung

Besprechungszimmer mit Glaswänden, Eingangsbereiche mit Glastüren und Empfangsbereiche hinterlassen einen professionellen Eindruck nur, wenn die Glasflächen streifenfrei sind. Wir reinigen Innenverglasungen wöchentlich als Teil der Grundreinigung, Aussenfenster nach Vereinbarung.

Küchen- und Sanitärraumreinigung

Die Kanzleiküche und die Toiletten sind bei Mandantenbesuchen sichtbare Bereiche. Eine Intensivreinigung dieser Räume reicht über die tägliche Grundreinigung hinaus und umfasst Entkalkung, Fugenreinigung und Desinfektion von Kontaktflächen.

PC- und Arbeitsplatzreinigung

Tastaturen, Telefone und Mausgeräte sind Keimschleudern. Eine monatliche Desinfektionsreinigung der Arbeitsplätze reduziert Krankheitsausfälle im Team. Wir arbeiten dabei mit geruchsarmen Mitteln, die die Elektronik nicht beschädigen.

Pflanzenpflege

Bürogrün verbessert das Raumklima und das Arbeitsklima. Viele Kanzleien nutzen Pflanzen als Gestaltungselement, vernachlässigen aber die Pflege. Wir bieten eine regelmässige Bürogrünpflege an, die Giessen, Düngen und Umtopfen umfasst.

Desinfektion nach Krankheitsfall

Wenn ein Mitarbeiter oder ein Mandant erkrankt ist und die Kanzlei besucht hat, erfordern Hygienevorschriften eine Flächendesinfektion. Wir bieten einen 24-Stunden-Notfallservice an, der betroffene Räume nach RKI-Richtlinien desinfiziert.

Über das gesamte Leistungsspektrum informiert unsere Seite zur Kanzleireinigung in Berlin.

Häufige Fragen zu ergänzenden Kanzleidienstleistungen

Wie regulär müssen Akten in einer Kanzlei vernichtet werden?

Davon hängt es vom Mandanten- und Aufbewahrungsvolumen ab. Kanzleien mit hohem Aktenanfall sollten vierteljährlich eine Aktenvernichtung durchführen. Kleinere Kanzleien genügt ein jährlicher Termin. Wichtig ist, dass die Vernichtung nicht erst anfängt, wenn der Lagerraum voll ist, sondern kontinuierlich nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.

Kann die Aktenvernichtung zusammen mit der Reinigung erfolgen?

Ja. Wir können die Aktenvernichtung in den regelmässigen Reinigungsplan integrieren. Das Reinigungsteam sammelt die zur Vernichtung bestimmten Akten in geschlossenen Containern ein und transportiert sie an den Vernichtungsstandort. Das reduziert den Zugang auf einen einzigen Dienstleister und minimiert Vertrauenspositionen.

Was kostet eine externe Aktenvernichtung für eine mittelgroße Kanzlei?

Die Kosten hängen vom Volumen ab. Als Orientierung: Für 10 Registrörder (etwa 50 Kilogramm Papier) liegen die Kosten in Berlin bei 80 bis 150 Euro pro Vernichtungsvorgang. Der Preis beinhaltet Abholung, Vernichtung nach DIN 66399 P4 und Vernichtungsnachweis. Bei regelmässiger Auftragsvergabe geben wir mengenabhängige Rabatte.

Warum sollte ich Reinigung und Aktenvernichtung aus einer Hand beauftragen?

Zwei Gründe: Erstens reduzieren Sie die Anzahl der Personen mit Zugang zu Ihrer Kanzlei. Ein Dienstleister bedeutet weniger Vertrauenspositionen als drei separate. Zweitens sparen Sie Koordinationsaufwand. Ein Ansprechpartner für Sauberkeit, Vernichtung und Hygiene ist effizienter als mehrere Vertragspartner mit unterschiedlichen Zeiten.

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