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Unkrautbekämpfung ohne Chemie - Verfahren für öffentliche Flächen
Seit 2012 sind Herbizide auf versiegelten Flächen in Deutschland verboten. Für Hausverwaltungen, öffentliche Einrichtungen und WEGs in Berlin bedeutet das: Die Unkrautbekämpfung muss ohne Chemie funktionieren. Welche Verfahren es gibt, was sie kosten und wie Berliner Vorschriften aussehen, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2012 verbietet das Pflanzenschutzgesetz den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen und in Nähe von Wasserläufen
- Thermische Verfahren, Heißwasser und maschinelles Böschen können chemische Methoden dauerhaft ersetzen
- Mulchen und Bodenpflege vermindern den Unkrautdruck deutlich und senken die Kosten auf lange Sicht
- Hausverwaltungen haften bei unzureichender Unkrautbekämpfung auf Gehwegen und Zufahrten gegenüber Passanten und Mietern
Häufige Irrtümer zur chemiefreien Unkrautbekämpfung
In unserer täglichen Praxis treffen wir auf einige Behauptungen, die sich bei näherer Betrachtung nicht halten. Zwei davon tauchen besonders häfig auf.
Ohne Chemie bleibt Unkraut immer wieder kommen
Die Annahme lautet: Nur chemische Herbizide wirken dauerhaft, mechanische Methoden wären Zeitverschwendung, weil das Unkraut jedes Jahr von Neuem aufschießt.
Regelmäßige Behandlung führt zu dauerhaft weniger Unkraut
Thermische Verfahren zerstören die Pflanzenzellen genauso wie chemische Wirkstoffe. Werden die Flächen regelmäßig bearbeitet, schwächen sich die Wurzelstöcke ab. Nach zwei bis drei Jahren der konsequenten Behandlung nimmt der Unkrautdruck messbar ab.
Unkraut auf dem eigenen Grundstück ist Privatsache
Viele WEGs und Hausverwaltungen glauben, auf dem eigenen Grundstück herrscht Rügefreiheit, solange niemand konkret durch das Unkraut zu Schaden kommt.
Berliner Bezirke können bei Verwilderung Ordnungsgelder verhängen
Die Straßengesetze der Berliner Bezirke verpflichten Grundstückseigentümer zur Reinigung und Instandhaltung angrenzender Gehwege. Wenn Unkraut Plätze aufbricht oder Wege verengert, drohen Ordnungsgelder bis zu 5.000 Euro.
Das Pflanzenschutzgesetz seit 2012: Was gilt?
Am 1. Juli 2012 trat eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes in Kraft, die den Umgang mit Herbiziden auf versiegelten Flächen in Deutschland grundlegend veränderte. Seitdem ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf Weg- und Platzflächen, in Parks, auf Friedhöfen und in Nähe von Oberflächengewässern verboten. Das Betretungs- und Befahrungsverbot nach der Behandlung kann auf öffentlichen Wegen ohnehin nicht durchgesetzt werden, weshalb die Anwendung dort schon vorher rechtlich fragwürdig war.
Für wen ist das relevant? Jede Hausverwaltung in Berlin, die einen Gewerbekomplex, eine Wohnanlage oder gemischte Flächen betreut. Jede WEG, die ihren Hof und die angrenzenden Gehwege pflegen muss. Jede öffentliche Einrichtung, von Schulen über Krankenhäuser bis zu Amtsgebäuden. Der Gesetzestext unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Flächen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt klar: Die Ausnahmebewilligungen für den chemischen Einsatz sind extrem eng begrenzt und gelten in der Regel nur für den Eisenbahnbereich und bestimmte landwirtschaftliche Anwendungen. Für den normalen Straßen- und Gehwegbereich gibt es keine Ausnahme.
Berlin selbst geht noch einen Schritt weiter. Die Stadt hatte bereits vor der bundesweiten Regelung begonnen, den chemischen Pflanzenschutz auf städtischen Flächen zurückzufahren. Der Berliner Senat hat 2016 einen Beschluss gefasst, der den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf städtischen Grundstücken vollständig untersagt. Die Bezirke sind diesem Beschluss gefolgt.
Verfahren der chemiefreien Unkrautbekämpfung
Nach dem gesetzlichen Verbot mussten Gebäudereinigungs- und Grünflächenbetriebe Alternativen entwickeln. Heute stehen drei Hauptverfahren zur Verfügung, die sich in ihrer Wirkungsweise, den Anwendungsgebieten und den Kosten unterscheiden.
Thermische Verfahren (Heißluft und Flamme)
Thermische Verfahren arbeiten mit Temperaturen zwischen 80 und 100 Grad Celsius. Die Hitze zerstört die Zellstruktur der Pflanze, und zwar innerhalb von Sekunden. Bei jungen Pflanzen reicht eine einmalige Behandlung aus. Ältere, tief verwurzelte Pflanzen müssen in der Regel zweimal im Abstand von ein bis zwei Wochen bearbeitet werden, damit auch die Wurzeln austrocknen.
- Flammgeräte: Propanbetriebene Geräte, die eine offene Flamme erzeugen. Geeignet für größe versiegelte Flächen wie Parkplätze, Hofeinfahrten und Industriegelände. Nicht einsetzbar in trockenen Vegetationsperioden wegen Brandgefahr.
- Heißluftgeräte: Arbeiten mit auf 600 bis 700 Grad erhitzter Luft, die auf die Pflanze gelenkt wird. Die Flamme berührt das Gewächs nicht. Brauchbar außerdem in Bereichen mit trockener Umgebung, da keine offene Flamme entsteht.
- Infrarotverfahren: Wärmestrahlung erhitzt die Pflanzen. Besonders schonend für den Untergrund, da nur die Pflanzenoberfläche erwärmt wird.
Wir setzen bei unseren Berliner Objekten vorwiegend Heißluftgeräte ein. Der Grund: In der Berliner Innenstadt liegen diverse Grünflächen direkt an Gebäuden, und die Brandgefahr durch offene Flammen ist ein Risiko, das sich nicht rechtfertigen lässt.
Heißwasserverfahren
Beim Heißwasserverfahren wird Wasser auf 95 bis 98 Grad Celsius erhitzt und unter Druck auf die Pflanzen gespritzt. Die heiße Flüssigkeit dringt durch die Blattoberfläche in die Zellen ein und zerstört diese von innen. Gleichzeitig wascht das Wasser den Unkrautbelag von den Fugen und Nästen.
Zwei Vorteile hebt dieses Verfahren gegenüber der reinen Hitzemethode hervor. Erstens wirkt es ferner bei leichtem Regen, da das Wasser die Hitze direkt an die Pflanze bringt. Zweitens reinigt es gleichzeitig die versiegelte Fläche von Moos, Algen und Schmutz. In Berlin, wo die winterlichen Salzrückstände auf Gehwegen ein ständiges Problem darstellen, ist das ein nicht zu unterschätzender Zusatznutzen.
Nachteil: Der Wasserbedarf ist hoch. Für 100 Quadratmeter versiegelte Fläche rechnet man mit etwa 100 bis 150 Litern. Bei großen Industrieanlagen muss das Wasser vor Ort in Tanks mitgeführt werden.
Maschinelles Böschen und Fräsen
Maschinelles Böschen erfasst das Unkraut mechanisch über rotierende Bürschensysteme. Die Drahtborsten arbeiten die Fugen von Gehwegen und Plätzen aus, ohne die Versiegelung zu beschäidigen. Moderne Geräte arbeiten mit verstellbaren Druck- und Geschwindigkeitseinstellungen, sodass sie sich an unterschiedliche Belagarten anpassen lassen.
- Drahtböscher: Fugenreinigung auf versiegelten Flächen. Wirksam gegen einjährige Unkrautarten in Pflasterfugen. Bei mehrjährigen Arten mit tiefem Wurzelwerk reicht eine einmalige Behandlung nicht aus.
- Tiefenböscher: Arbeiten bis zu 8 Zentimeter tief in den Fugen. Geeignet für stark verunkrautete Flächen, die seit längerer Zeit nicht gepflegt wurden.
- Krautstichel: Handgeführte Geräte für kleinflächige Anwendungen, zum Beispiel in Baum scheiben oder Blumenbeeten.
Die Kombination aus maschinellem Böschen und thermischer Nachbehandlung hat sich in der Praxis als am wirksamsten erwiesen. Das Böschen löst den Wurzelstock, die Hitze vernichtet die verbleibenden Zellen.
Kosten im Vergleich: Chemie, Maschine, Hand
Eine der ersten Fragen, die uns von Hausverwaltungen gestellt wird, lautet: Was kostet chemiefreie Unkrautbekämpfung im Vergleich zum früheren chemischen Verfahren? Hier eine Übersicht aus unserer Praxiserfahrung in Berlin (Preise pro 100 qm, inklusive Arbeitskraft und Material).
- Chemisches Verfahren (historisch): 3 bis 5 Euro pro Behandlung, zwei bis drei Behandlungen pro Jahr. Gesamtkosten: etwa 8 bis 12 EUR pro qm und Jahr. Dieses Verfahren ist seit 2012 auf versiegelten Flächen rechtswidrig.
- Thermisches Verfahren: 8 bis 15 EUR pro Behandlung, vier bis sechs Behandlungen pro Jahr. Gesamtkosten: etwa 40 bis 80 EUR pro qm und Jahr. Höherer Einzelpreis, dafür rechtssicher und ohne Chemie.
- Heißwasserverfahren: 10 bis 18 EUR pro Behandlung, drei bis fünf Behandlungen pro Jahr. Gesamtkosten: etwa 40 bis 80 EUR pro qm und Jahr. Ähnlich wie thermisch, mit dem Zusatznutzen der Flächenreinigung.
- Maschinelles Böschen: 6 bis 12 EUR pro Behandlung, vier bis sechs Behandlungen pro Jahr. Gesamtkosten: etwa 30 bis 65 EUR pro qm und Jahr. Am wirtschaftlichsten bei großflächigen Pflaster- und Plattenbeläegen.
- Manuelle Entfernung: 15 bis 25 EUR pro Stunde, etwa 10 qm pro Stunde. Gesamtkosten: 150 bis 250 EUR pro qm und Jahr. Nur für kleinflächige Einsätze sinnvoll, etwa in Baum scheiben oder Einzelbeeten.
Die Zahlen machen deutlich: Chemiefreie Methoden kosten mehr pro Behandlung. Aber der Preisunterschied relativiert sich, wenn man die Haftpflichtrisiken einbezieht. Ein einziger Sturz auf einem durch Wurzelwerk aufgeworfenen Gehweg kann schnell vierstellige Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Praxisfall aus Berlin-Mitte: Eine Hausverwaltung an der Friedrichstraße hatte jahrelang kein Unkraut auf den Hofwegen entfernt. Die Wurzeln eines Gierschs hatten die Pflasterfugen angehoben. Ein Mieterin stolperte über den höherstehenden Plattenrand und brach sich das Handgelenk. Die Haftpflicht übernahm rund 12.000 EUR. Eine regelmäßige Böschbehandlung hätte etwa 800 EUR im Jahr gekostet.
Berlin-Spezifika: Vorschriften, Klima und Standards
Berlin hat eine eigene Gesetzgebungskultur, wenn es um Grünflächen und öffentlichen Raum geht. Hausverwaltungen und WEGs tun gut daran, die lokalen Eigenheiten zu kennen.
Berliner Straßengesetze und Grundstückspflicht
Jeder Berliner Bezirk hat ein eigenes Straßengesetz, das Grundstückseigentümer zur Reinigung und Winterung der angrenzenden Gehwege verpflichtet. Diese Pflicht umfasst gleichfalls die Unkrautbekämpfung. Wenn Unkraut auf dem öffentlichen Gehweg direkt vor dem Grundstück wuchert, ist der Eigentümer in der Pflicht. Die Bezirksämter kontrollieren das nicht systematisch, reagieren jedoch auf Beschwerden von Anwohnern.
Besonders streng sind die Vorgaben in zentrumsnähen Lagen wie Mitte, Prenzlauer Berg und Charlottenburg. Hier fallen höhere Ordnungsgelder an, weil der öffentliche Raum stärker frequentiert wird und Unkraut als städtische Verwahrlosung wahrgenommen wird.
Das Berliner Stadtklima
Berlins Klima trägt zum Unkrautproblem bei. Die Sommer werden wärmer, die Niederschläge fallen ungleichmäßig. In den heißen Monaten von Juni bis August trocknen versiegelte Flächen prompt aus, was harte, trockenheitsresistente Unkrautarten begünstigt. Giersch, Gundermann und verschiedene Distelarten breiten sich auf Berliner Hof- und Parkflächen besonders aggressiv aus.
Der Winter bringt ein eigenes Problem mit sich. Berlin streut nach wie vor Tausalz auf Gehwege und Zufahrten. Dieses Salz sammelt sich in den Fugen, schädigt die dort vorhandenen Pflanzen und kreiert gleichzeitig Bedingungen, in denen salzresistente Unkrautarten die Oberhand gewinnen. Nach jedem Winter müssen die Salzrückstände aus den Fugen entfernt werden, bevor die Unkrautbekämpfung sinnvoll beginnen kann.
Wir haben bei unseren Berliner Objekten beobachtet, dass die Unkrautkeimdichte in den ersten vier Wochen nach dem Salzrückbau deutlich sinkt, wenn die Fugen gründlich gereinigt wurden. Das liegt daran, dass das Salz den Samen bereits geschädigt hat und die verbleibenden Samen nach der Reinigung keine Anhaftungsfläche mehr finden.
Öffentliche Standards
Berliner Senatsverwaltungen und Bezirksämter geben den Standard vor. Die Stadt arbeitet seit Jahren mit thermischen Verfahren auf ihren eigenen Flächen. Für öffentliche Aufträge gelten strenge Umweltkriterien. Wer als Dienstleister Grünflächenpflege für die Stadt Berlin übernehmen möchte, muss nachweisen, dass keine chemischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Diese Vorgabe wirkt sich außerdem auf private Dienstleister aus, weil der Wettbewerbsdruck in Richtung chemiefreier Verfahren drückt.
Vorbeugung: Mulchen und Bodenpflege
Die beste Unkrautbekämpfung ist die, die gar nicht erst nötig wird. Bevor wir über Methoden sprechen, um bestehendes Unkraut zu entfernen, lohnt sich ein Blick auf die Methoden, die das Unkrautwachstum von vornherein unterdrücken.
Mulchen als Unkrautbarriere
Eine Mulchschicht von 5 bis 8 Zentimetern Dicke blockiert das Tageslicht und verhindert, dass Unkrautsamen keimen. Gleichzeitig speichert der Mulch Feuchtigkeit im Boden, was die gewünschten Pflanzen stärkt und das Bodenleben fördert. Für Hausverwaltungen, die Beetaflächen und Baumscheiben betreuen, ist Mulchen die preiswerteste Maßnahme gegen Unkraut.
Geeignete Mulchmaterialien:
- Rindenmulch: Langlebig, optisch ansprechend. 3 bis 5 Jahre wirksam. Günstig in der Anschaffung, für größere Flächen ebenso in Big-Bags erhältlich.
- Holzhackschnitzel: Hervorragend für Baum scheiben und größere Beete. Länger wirksam als Rindenmulch, braucht dennoch eine hö here Auftragsstärke.
- Laubkompost: Kostengünstig, nährstoffreich, hingegen weniger langlebig. Muss jährlich erneuert werden.
- Kies und Splitt: Für versiegelte Bereiche, in denen kein Pflanzenwuchs gewünscht ist. Eine Kiesauflage von mindestens 5 cm unterdrückt Unkraut langfristig.
Bodenmanagement
Ein gesunder Boden mit ausgewogener Nährstoffversorgung und aktiver Bodenflora setzt Unkraut weniger Platz entgegen. Ständig verdichtete Böden, wie sie an frequentierten Berliner Gewerbestandorten vorkommen, bieten Unkrautarten eine ideale Keimfläche. Regelmäßiges Belüften des Bodens, etwa durch gezieltes Ärifizieren, verbessert die Struktur und stärkt die gewünschten Pflanzen.
Ein weiterer Aspekt ist die Pflanzenwahl. Dichte, optimal wachsende Bodendecker verdrängen Unkraut auf natürliche Weise. Auf Berliner öffentlichen Flächen haben sich Sorten wie Elfenblume, Immergrün und Golderdbeere bewährt. Wo keine Platz fürr Beetpflanzen ist, helfen dichte Rasenansaaten, die Unkraut durch ihren schnellen Wuchs unterdrücken.
Haftung bei vernachlässigter Unkrautbekämpfung
Wer als Hausverwaltung, WEG oder Eigentümer die Unkrautbekämpfung auf seinem Grundstück oder den angrenzenden Gehwegen vernachlässigt, trägt ein klares Haftungsrisiko. Die Grundlage dafür liefert BGB paragraph 823, die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
Drei Szenarien, die wir in der Berliner Praxis regelmäßig sehen:
- Aufgeworfene Gehwegplatten: Wurzelwerk von Unkraut hebt Pflaster- und Plattenbeläge. Die Hö her Unterschiede stellen eine Stolpergefahr dar. Passanten können Schadensersatz geltend umsetzen.
- Glattähnliche Bedingungen: Feuchtes Unkraut auf versiegelten Flächen erzeugt eine glatte Oberfläche, besonders in den Frühlingsmonaten. Ähnlich wie bei Laub oder Moos besteht Rutschgefahr.
- Ordnungswidrigkeiten: Berliner Bezirksämter können bei Vernachlässigung der Gehwegpflicht Ordnungsgelder verhängen. Die Höhe variiert je nach Bezirk, kann jedoch bis zu 5.000 EUR betragen.
Die Dokumentation ist hier entscheidend. Hausverwaltungen, die regelmäßige Unkrautbekämpfung nachweisen können, sind im Schadensfall deutlich besser aufgestellt. Wir empfehlen unseren Kunden, jeden Pflegegang mit Fotos und Datum zu dokumentieren. Bei Unkrautbekämpfung auf öffentlichem Gehweg vor dem Grundstück ist das ebenfalls der beste Schutz gegen Rügeverfahren.
Wintersalz und Unkraut: Ein Teufelskreis
Ein Aspekt, der häufig übersehen wird: Wintersalz schädigt nicht nur die gewünschten Pflanzen, sondern verändert den Boden so, dass salzresistentes Unkraut die Oberhand gewinnt. Knäülgras, Vogelknöterich und Ampfer sind Beispiele für Pflanzen, die salzverseuchte Böden bevorzugen. Gleichzeitig zerstört das Salz die oberste Bodenschicht in den Fugen, was den Rückbau im Frühjahr erfordert, bevor eine vernünftige Unkrautbekämpfung beginnen kann.
Was das für Berliner Hausverwaltungen bedeutet: Die Unkrautbekämpfung beginnt bereits im Frühjahr mit einer gründlichen Fugenreinigung, die die Salzrückstände entfernt. Ohne diesen Schritt binden sich die nachfolgenden Maßnahmen an einen geschwächten Boden, der den Unkrautdruck in den kommenden Monaten verstärkt.
Weitere Informationen zur Grünflächenpflege in Berlin finden Sie in unserem Leistungsangebot.
Häufige Fragen zur chemiefreien Unkrautbekämpfung
Ist chemische Unkrautbekämpfung auf gewerblichen Grundstücken komplett verboten?
Auf versiegelten Flächen wie Gehwegen, Parkplätzen und Hofeinfahrten ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel seit dem 1. Juli 2012 bundesweit verboten. Das gilt für private, gewerbliche und öffentliche Flächen gleichermäßig. Ausnahmen gibt es nur in sehr eng begrenzten Bereichen, etwa bei der Deutschen Bahn, und diese erfordern eine gesonderte Genehmigung.
Welches Verfahren eignet sich am besten für großflächige Parkplätze?
Für große Parkplätze und Gewerbehofe hat sich die Kombination aus maschinellem Böschen und thermischer Nachbehandlung bewährt. Das Böschen reinigt die Fugen, die Hitze vernichtet die verbleibenden Wurzelteile. Bei Flächen über 2.000 Quadratmetern arbeiten wir mit tragbaren Thermogeräten, die den Einsatz zudem auf weitläufigen Anlagen wirtschaftlich realisieren.
Wie regelmäßig muss chemiefreie Unkrautbekämpfung in Berlin durchgeführt werden?
Während der Vegetationsperiode von April bis Oktober empfehlen wir eine Behandlung alle vier bis sechs Wochen. Bei stark verunkrauteten Flächen in der ersten Saison kann ein zweiwöchiger Rhythmus nötig sein. Nach zwei bis drei Jahren regelmäßiger Behandlung reduziert sich der Bedarf in der Regel auf drei bis vier Einsätze pro Jahr.
Was kostet chemiefreie Unkrautbekämpfung für eine typische Berliner Wohnanlage?
Für eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft mit etwa 500 Quadratmetern versiegelter Weg- und Hoffläche liegen die jährlichen Kosten bei etwa 300 bis 800 Euro, abhängig vom gewählten Verfahren und dem aktuellen Unkrautdruck. Hinzu kommen einmalige Kosten für die initiale Grundreinigung, wenn die Flächen zuvor länger nicht gepflegt wurden. Mulchmaßnahmen für Beetaflächen kosten etwa 5 bis 10 Euro pro Quadratmeter, reduzieren aber den Pflegeaufwand dauerhaft.
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