Reinigungsratgeber

Desinfektionsreinigung in Arztpraxen - RKI-Richtlinien umgesetzt


Skalitzer Str. 33, 10999 Berlin-Kreuzberg ·
(030) 74690304

Die Hygiene in Arztpraxen ist gesetzlich geregelt. Das Robert Koch-Institut gibt detaillierte Richtlinien vor. Wir beschreiben, was diese Richtlinien konkret bedeuten, wie sie in der Berliner Praxis umgesetzt werden und welche Fehler wir häufig bei Kontrollen des Gesundheitsamts sehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das RKI legt in seinen Richtlinien Krankenhaushygiene verbindliche Standards fest, die auch für Arztpraxen gelten
  • Vier Hygienebereiche in der Praxis erfordern unterschiedliche Desinfektionsmaßnahmen: Empfang, Wartebereich, Behandlungsraum und Sanitärbereich
  • Das Berliner Gesundheitsamt kontrolliert Praxen regelmäßig und kann bei Hygienemängeln Betriebsverbote verhängen
  • Nur VAH-gelistete Desinfektionsmittel dürfen in medizinischen Einrichtungen eingesetzt werden

Häufige Irrtümer zur Hygiene in Arztpraxen

Seit über 15 Jahren betreuen wir Arztpraxen in Berlin. In fast jeder Praxis begegnen uns mindestens eine dieser Fehlvorstellungen. Bevor wir in die Details gehen, räumen wir auf.

Irrtum

Die normalen Putzfrauen können gleichfalls die Praxis desinfizieren

Reguläre Reinigungskräfte sind nicht auf den Umgang mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln geschult. Die Flächendesinfektion in medizinischen Bereichen erfordert Fachkunde. Das RKI fordert in seinen Richtlinien eine entsprechende Unterweisung.

Fakt

Geschultes Personal ist gesetzlich vorgeschrieben

Jede Person, die Desinfektionsmaßnahmen in medizinischen Einrichtungen durchführt, muss dokumentiert geschult sein. Die Schulung muss jährlich wiederholt werden und den Umgang mit Desinfektionsmitteln, Schutzkleidung und Einwirkzeiten abdecken.

Irrtum

Einmal desinfizieren reicht für den ganzen Tag

In Praxen mit hohem Patientenaufkommen müssen Kontaktflächen mehrfach täglich desinfiziert werden. Wir behandeln den Behandlungsstuhl, die Instrumententische und die Lampe nach jedem Patienten.

Fakt

Die Frequenz hängt vom Risikobereich ab

Wir desinfizieren Behandlungsräume nach jeder Konsultation. Wartebereiche einmal täglich. Der Sanitärbereich mehrfach täglich. Empfang und Flure wöchentlich. Der Hygieneplan definiert die genauen Intervalle.

RKI-Richtlinien: Was genau fordert das Institut?

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die "Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" (KRINKO). Trotz des Namensbezug auf Krankenhäuser gelten diese Richtlinien auch für ambulante medizinische Einrichtungen, also Arztpraxen, Zahnarztpraxen und physiotherapeutische Praxen. Den rechtlichen Rahmen liefert das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das in Paragraph 23 Absatz 4 die Einhaltung der RKI-Empfehlungen fordert.

Die KRINKO-Richtlinie defines verschiedene Kategorien von Flächen. Flächen der Kategorie 1 sind medizinische Arbeitsflächen wie Behandlungsstühle, Instrumententische und Präparationstische. Diese müssen nach jedem Patienten desinfiziert werden. Kategorie-2-Flächen umfassen Sanitäranlagen und Bereiche mit erhohtem Kontaminationsrisiko. Hier erfolgt die Desinfektion mindestens einmal täglich. Kategorie-3-Flächen beinhalten allgemeine Bereiche wie Empfang, Flure und Wartebereiche. Hier genügt eine regelmäßige Reinigung mit periodischer Desinfektion.

Neben den Flächenkategorien definiert das RKI Anforderungen an die Desinfektionsmittel. Erlaubt sind nur Mittel mit einem VAH-Zertifikat (Verbund für Angewandte Hygiene). Auf ihre Wirksamkeit gegen Bakterien, Viren, Pilze und Sporen geprüft, listet der VAH diese Mittel in verschiedenen Wirkungsbreiten: begrenzt viruzid, begrenzt viruzid plus, viruzid und sporizid.

Welche Wirkungsbreite wird wann gebraucht?

Wirkungsbreite Wirksam gegen Einsatzbereich
Begrenzt viruzid Behuellte Viren wie Inflünza und Coronaviren Wartebereiche und Empfang
Begrenzt viruzid plus Unbehuellte Viren wie Norovirus und Rotavirus Sanitärbereich, Gaströnteritis-Verdächtsfälle
Viruzid Alle Viren, einschließlich Adenoviren und Poliovirus Spezialisierte Einrichtungen (nicht Arztpraxen)
Sporizid Bakteriensporen wie Clostridium difficile Nachgewiesene Clostridien-Infektion

Der Hygieneplan: Vier Bereiche, vier Anforderungen

Jede Arztpraxis benötigt einen schriftlichen Hygieneplan. Bei dessen Erstellung und Umsetzung helfen wir. Der Plan teilt die Praxis in vier Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen ein.

Bereich 1: Behandlungsraum

Dies ist der kritischste Bereich. Nach jeder Behandlung desinfizieren wir Behandlungsstuhl oder Liege, Instrumententisch, Arbeitslampe, Schläuche und Griffe. Feucht desinfizieren wir den Boden einmal täglich. Bei invasiven Eingriffen steigen die Anforderungen: Hautdesinfektion des Patienten, steriles Arbeitsfeld und Einweghandschuhe für das Personal sind dann Pflicht.

Bereich 2: Wartebereich

Einmal täglich desinfizieren wir Stühle, Tische und Kioskflächen. In der Grippesaison empfehlen wir zweimal täglich. Wichtig ist außerdem die Luftqualität: mehrfach täglich störungsfrei lüften. Berliner Altbau-Praxen ohne Lüftungsanlage müssen die Fenster regelmäßig geoeffnet werden.

Bereich 3: Sanitärbereich

Mehrfach täglich desinfizieren wir Toilettensitze, Armaturen, Türklinken und Spülbecken. Seifenspender und Papierhalter müssen ebenfalls behandelt werden. Einmal täglich erfolgt die Bodendesinfektion, bei sichtbaren Verunreinigungen sofort.

Bereich 4: Empfang und Verwaltung

Einmal pro Tag desinfizieren wir Tresen, Türklinken und Empfangstisch. Tastaturen und Telefone wöchentlich. In Praxen mit hohem Patientenaufkommen, etwa in Berlin-Mitte oder Neukölln, empfehlen wir jedoch eine tägliche Desinfektion der Empfangsbereiche.

Gesundheitsamtskontrollen in Berlin: Was wird geprüft?

Regelmäßige Hygieneprüfungen in Arztpraxen führen die Bezirksgesundheitsämter vor Ort durch. Die Prüfung erstreckt sich auf den Hygieneplan, die Desinfektionsprotokolle, die Schulungsnachweise des Personals und den Zustand der Praxisräume. Vor allem drei Punkte stehen dabei im Fokus.

Erstens: Liegt ein aktueller Hygieneplan vor, der von einer Hygienefachkraft erstellt oder geprüft wurde? Das RKI empfiehlt eine jährliche Aktualisierung. Bei Kontrollen achtet das Gesundheitsamt insbesondere auf das Datum der letzten Prüfung.

Zweitens: Sind die Desinfektionsprotokolle vollständig und nachvollziehbar? Das Amt prüft, ob dokumentiert ist, wann welche Bereiche desinfiziert wurden, welche Mittel verwendet wurden und wer die Maßnahme durchgeführt hat. Fehlende Protokolle gelten als Hygienemangel.

Drittens: Ist das Personal geschult? Die Unterweisung muss dokumentiert sein und Themen wie Desinfektionsmittel, Schutzkleidung, Einwirkzeiten und Abfallentsorgung umfassen. Unsere Kundinnen und Kunden stellen wir Schulungszertifikate aus, die bei Kontrollen vorgelegt werden können.

Kontrollerfahrung aus Berlin-Charlottenburg: Eine Allgemeinmedizin-Praxis am Savignyplatz wurde vom Gesundheitsamt kontrolliert. Der Befund: Fehlende Desinfektionsprotokolle für zwei Wochen, veraltete Schulungsnachweise und ein Hygieneplan aus dem Jahr 2022. Die Folge war eine Anordnung zur sofortigen Nachholung bei Androhung eines Betriebsverbots. Innerhalb von 48 Stunden haben wir die Protokolle ergänzt, die Schulung durchgeführt und den Hygieneplan aktualisiert. Bei der Nachkontrolle gab es keine Mängel mehr.

Besonders relevant für Berliner Praxen: Der Medizinische Dienst (MD) prüft im Rahmen der KV-Abrechnungsprüfung ebenfalls die Hygienedokumentation. Fehlende oder unvollständige Nachweise können zu Regressen führen. Diese Doppelkontrolle überrascht viele Praxisinhaber.

Berlin-Spezifika für Arztpraxen

Berlin stellt Praxen vor besondere Herausforderungen, die über die reinen RKI-Vorgaben hinausgehen. Mit über 6.000 Arztpraxen, davon vielen in Altbaugebäuden, bringt die Stadt eigene Hygieneprobleme mit sich.

Altbau-Besonderheiten: In Charlottenburg, Wilmersdorf und Schöneberg befinden sich viele Arztpraxen in Gründerzeitgebäuden. Holzböden, alte Putzflächen und unzureichende Belüftung erschweren die Desinfektion. Ohne dass das Holz aufquillt, lassen sich Holzböden nicht mit feuchten Wischverfahren behandeln. Hier arbeiten wir mit trockenen Sprühverfahren und spezialisierten Holzdesinfektionsmitteln.

Lüftung in Altbauten: Praxen ohne mechanische Lüftungsanlage müssen mehrfach täglich durchgreifend lüften. In Berliner Wintern mit Minusgraden geraten Energieeffizienz und Hygiene dabei in Konflikt. Die KRINKO stellt hier eindeutig klar: Hygiene geht vor Energieeinsparung. Störungsfrei lüften heißt bei geöffneten Fenstern mindestens fünf Minuten, bei Kippstellung mindestens 15 Minuten.

Nach Auswertung des Berliner Gesundheitsamtes aus dem Jahr 2024 wiesen rund 28 Prozent der kontrollierten Arztpraxen in Altbauten Mängel bei der Lüftungsdokumentation auf. Viele Praxisinhaber unterschätzen den Zusammenhang zwischen unzureichender Durchlüftung und erhöhter Keimbelastung auf Flächen. Eine mechanische Lüftungsanlage mit HEPA-Filterstufe senkt die airborne Keimkonzentration um bis zu 90 Prozent und entbindet vom manuellen Lüftungszwang.

Was Praxisinhaber konkret tun sollten

Aus unserer Erfahrung mit über 50 betreuten Arztpraxen vor Ort haben wir eine Prioritätenliste zusammengestellt. Sie orientiert sich an den häufigsten Mängeln, die wir bei Gesundheitsamtskontrollen sehen. Die gute Nachricht: Die meisten Punkte lassen sich innerhalb weniger Wochen umsetzen.

Häufigste Fehler bei der Umsetzung: In Berliner Praxen sehen wir am häufigsten drei Probleme. Erstens: Desinfektionsmittel, die nicht auf der aktuellen VAH-Liste stehen, weil Arztpraxen alte Bestände aufbrauchen. Zweitens: Fehlende Einwirkzeiten, weil das Personal das Mittel abwischt, bevor es wirken konnte. Drittens: Unvollständige Protokolle, die nur das Datum erfassen, aber nicht den behandelten Bereich oder das verwendete Mittel.

Sofort umsetzen

  • Hygieneplan erstellen oder aktualisieren lassen, falls älter als 12 Monate
  • Desinfektionsprotokolle einführen, die Datum, Uhrzeit, Bereich, Mittel und Durchführenden erfassen
  • Personal unterweisen und Schulungsnachweise abheften
  • Nur VAH-gelistete Desinfektionsmittel verwenden, bestätigt durch aktuelle VAH-Liste

Mittelfristig etablieren

  • Einen festen Reinigungsdienst mit Sauberkeit-Fachkunde beauftragen
  • Einwirkzeiten der Desinfektionsmittel kontrollieren und anpassen
  • Abfallentsorgung gemäß Abfallverordnung für Praxen und Kliniken prüfen
  • Vierjährliche Prüfung der Lüftungsanlage durch Sachverständigen veranlassen

Eine Übersicht der verschiedenen Desinfektionsmittel und ihrer Eignung für die Materialien in Ihrer Praxis finden Sie in unserem Beitrag zu Desinfektionsmitteln und Oberflächen. Informationen zur Desinfektion bei konkreten Krankheitsausbrüchen gibt es in unserem Artikel zur Notfall-SOP für Unternehmen.

Häufige Fragen zur Desinfektionsreinigung in Arztpraxen

Wie regulär muss ein Hygieneplan aktualisiert werden?

Das RKI empfiehlt eine jährliche Überprüfung und bei Bedarf Anpassung. Ein schriftlicher Nachweis der Prüfung muss vorhanden sein. Änderungen in der Praxisorganisation, neue Behandlungsmethoden oder personelle Wechsel sind Anlässe für eine vorzeitige Aktualisierung.

Was kostet eine Desinfektionsreinigung für eine Berliner Arztpraxis?

Die Kosten hängen von der Praxisgröße, der Fachrichtung und der Frequenz ab. Für eine Einzelpraxis mit zwei Behandlungsräumen liegen die monatlichen Kosten bei etwa 300 bis 600 Euro. Spezialisierterreinigungen, etwa nach operativen Eingriffen, kosten extra.

Darf die Präxismitarbeiterin die Desinfektion selbst durchführen?

Ja, wenn sie geschult und dokumentiert unterwiesen wurde. Die Schulung muss die Handhabung von Desinfektionsmitteln, Einwirkzeiten und Schutzkleidung abdecken. diverse Praxen entscheiden sich dennoch für einen externen Dienst, um Fehlerquellen zu minimieren und die Dokumentation zu sichern.

Welche Desinfektionsmittel sind für Arztpraxen zugelassen?

Nur VAH-gelistete Mittel dürfen verwendet werden. Die aktuelle VAH-Liste ist auf der Website des Verbunds für Angewandte Hygiene verfügbar. Mittel ohne VAH-Zertifikat dürfen in medizinischen Einrichtungen nicht eingesetzt werden, ebenso wenn sie in Haushalten verwendet werden können.

Express-Budgetplaner für Berliner Objekte

Wählen Sie Fläche und Intervall für eine sofortige Kostenschätzung.















Festpreis pro Monat (bei Ihrer Auswahl):

bis 300 m² / 1× wöchentlich
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto
Individuelles Angebot — Festpreis nach Objektbegehung netto

Alle Preise netto, zzgl. MwSt. Mindestbeauftragung siehe Preisübersicht. Endgültiger Festpreis nach kostenloser Vor-Ort-Besichtigung. Zur Preisübersicht

Festpreis-Angebot kostenlos anfordern

Kostenloses Angebot in 24 Stunden

Kontaktieren Sie uns jetzt - wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden mit einem durchgearbeiteten Angebot. seit 2008 Ihre Reinigungsfirma vor Ort.