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Wann ist eine Grundreinigung nötig? Warnsignale für Hausverwaltungen


Skalitzer Str. 33, 10999 Berlin-Kreuzberg ·
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Dawid Marczyk
28.03.2026
10 Min. Lesezeit

Verfärbungen an Wänden, andauernde Gerüche, Beschwerden von Mietern - all das sind Signale, die Hausverwaltungen nicht ignorieren sollten. Wir zeigen, welche Warnsignale eine Grundreinigung erfordern, wie die Kosten verteilt werden und was die Berliner Hausreinigungsordnung vorschreibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verhärtete Schmutzschichten, Verfärbungen und hartnäckige Gerüche sind die drei Hauptindikatoren für eine nötige Grundreinigung
  • Die Berliner Hausreinigungsordnung regelt Mindeststandards für Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen
  • Grundreinigungskosten können als umlagefähige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden
  • Wer zu lange wartet, riskiert Schäden am Gebäudesubstanz und teurere Sanierungsmaßnahmen

Häufige Irrtümer zur Grundreinigung

In unserer Arbeit mit Berliner Hausverwaltungen hören wir immer wieder die gleichen falschen Annahmen. Bevor wir in die Details gehen, räumen wir damit auf.

Irrtum

Regelmässige Reinigung ersetzt die Grundreinigung

Viele Hausverwaltungen glauben, ein wöchentlicher Putzdienst reicht aus, um den Gebäudezustand dauerhaft zu erhalten. Tatsächlich sammelt sich trotz regelmässiger Pflege Schmutz in Ritzen und Poren an.

Fakt

Grundreinigung ist eine eigenständige Maßnahme

Die Grundreinigung geht deutlich tiefer als die Unterhaltsreinigung. Sie entfernt Verkrustungen, alte Versiegelungen und tiefsitzende Verschmutzungen, die mit normalem Putzmittel nicht mehr erreichbar sind.

Irrtum

Grundreinigung ist nur bei Mieterwechsel erforderlich

Dieser Glaube führt dazu, dass verschiedene Berliner Mietshäuser jahrelang ohne Grundreinigung auskommen. Die Folgen zeigen sich in abgenutzten Böden und vergilbten Wänden.

Fakt

Der Zustand entscheidet, nicht der Mieterwechsel

Eine Grundreinigung wird dann nötig, wenn die sichtbare und unsichtbare Verschmutzung ein Ausmass erreicht hat, das mit Unterhaltsreinigung nicht mehr beherrschbar ist. Das kann auch während laufender Mietverhältnisse der Fall sein.

Warnsignale erkennen: Wann Hausverwaltungen handeln müssen

Eine Grundreinigung fällt nicht von heute auf morgen an. Sie kündigt sich an. Wer die Signale kennt, kann frühzeitig reagieren und Kosten sparen. In unseren über 20 Jahren Arbeit in Berlin haben wir ein Gespür für diese Situationen entwickelt.

Visuelle Warnsignale an Böden und Wänden

Der offensichtlichste Indikator ist die Verfärbung. Treppenhausböden, die grau geworden sind obwohl sie ursprünglich hell waren, haben eine Schmutzschicht aufgebaut, die in die Poren eingedrungen ist. Das gilt besonders für Berliner Altbauten mit ihren regelmässig hundert Jahre alten Steinböden.

  • Verfarbte Fugen: Wenn die Fugen zwischen Fliesen oder Steinplatten dunkel sind und beim normalen Wischen nicht mehr hell werden, hat sich Schmutz festgesetzt. Das betrifft vor allem Eingangsbereiche und Treppenabsätze in vielbefahrenen Häusern.
  • Vergilbte Wandflächen: Rauch, Köperfett und Staub führen zu einer gelblichen Schicht auf Tapeten und gestrichenen Wänden. Diese Schicht lässt sich nur durch eine grundlegende Reinigung oder einen Neuanstrich entfernen.
  • Abgenutzte Versiegelungen: Bei versiegelten PVC- oder Linoleumböden zeigen sich Glanzverlust und Risse in der Versiegelungsschicht. Die Schutzschicht ist durchbrochen, der Untergrund nimmt Schmutz direkt auf.
  • Kalk- und Rostablagerungen: In Kellern und Waschkäusern sind weisse Kalkränder und braune Rostflecken ein klares Zeichen für saure Grundreinigung.

Geruchliche Warnsignale

Gerüche sind wiederholt das erste Warnsignal, das Mieter an die Hausverwaltung melden. Hartnäckige Gerüche in Treppenhäusern, Aufzügen oder Gemeinschaftsräumen deuten auf tiefsitzende Verschmutzungen hin.

Ursache und Wirkung: Uringeruch im Aufzugsbereich, Muff in Kellarräumen oder ein saurer Geruch im Treppenhaus haben eine gemeinsame Ursache. Bakterien und Mikroorganismen haben sich in der Gebäudesubstanz eingenistet. Normale Reinigungsmittel erreichen diese Bereiche nicht mehr. Hier hilft nur eine Grundreinigung mit desinfizierenden Verfahren.

Besonders in Berliner Altbauten in Bezirken wie Neukölln, Kreuzberg oder Wedding, wo die Durchgänge eng und die Belüftung regulär unzureichend ist, veräsern Gerüche schnell. Die dichte Bebauung verstärkt das Problem, weil Feuchtigkeit schlechter abtrocknet.

Beschwerden von Mietern als Frühwarnsystem

Mieterbeschwerden sollten Hausverwaltungen ernst nehmen. Sie spiegeln nicht nur den Unmut wider, sondern zeigen konkrete Problembereiche auf. Wenn mehrere Mieter unabhängig voneinander denselben Bereich bemängeln, ist das ein starkes Indiz.

Praxisfall aus Berlin-Mitte: Eine Hausverwaltung an der Torstraße erhielt über Monate Beschwerden über den Geruch im Treppenhaus. Erst als ein Mieter Fotos vom stark verfärbten Steinboden schickte und drohte, die Miete zu mindern, wurde eine Grundreinigung beauftragt. Ergebnis: Der Zustand hätte vor zwei Jahren erkannt werden können. Die späte Reaktion kostete rund 40 Prozent mehr, weil die Verschmutzung bereits in die Fugen eingedrungen war.

Strukturelle Warnsignale

Neben den sichtbaren und riechbaren Signalen gibt es strukturelle Indikatoren, die für Hausverwaltungen entscheidend sind.

  • Hohe Mieterfluktuation: Wenn in einem Haus oder einer Wohnanlage auffällig viele Mieter ausziehen, kann der Zustand der Gemeinschaftsflächen ein Faktor sein. Ersteindruck zählt - und ein schmutziges Treppenhaus vermittelt mangelnde Wertschätzung.
  • Zunehmende Schäden an Böden: Risse, abplatzende Versiegelungen und gebrochene Fliesen deuten auf fehlende Grundpflege hin. Ohne Grundreinigung und Neuversiegelung verschlimmern sich diese Schäden zusehends.
  • Vergessene Pflegepläne: Wer keine dokumentierten Reinigungspläne hat, weiss nicht, wann die letzte Grundreinigung stattfand. Das ist ein Risiko. In Berlin sind Hausverwaltungen gegenüber Eigentümer und Mietern nachweispflichtig.
  • Nach der Sanierung: Jede Gebäudesanierung hinterlässt Baustaub, Farbreste und Kleberückstände. Diese müssen durch eine Grundreinigung entfernt werden, bevor die reguläre Unterhaltsreinigung wieder aufgenommen wird.

Rechtliche Grundlagen: Die Berliner Hausreinigungsordnung

Die Berliner Hausreinigungsordnung (HKO) ist für Hausverwaltungen mehr als eine Empfehlung. Sie regelt verbindlich, wie häufig und in welchem Umfang Gemeinschaftsflächen in Mietshäusern gereinigt werden müssen. Verstösse gegen die HKO können von den Bezirksämtern geahndet werden.

Was die HKO vorschreibt

Die Hausreinigungsordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Reinigungsintervallen:

  • Wöchentlich: Treppenhaus, Flure, Eingangsbereiche - Kehren und feuchtes Wischen
  • Monatlich: Fensterläden, Türen, Briefkästen, Klingelanlagen
  • Jährlich oder bei Bedarf: Fensterinnenreinigung, Reinigung der Aussenflächen

Wann jedoch eine Grundreinigung durchzuführen ist, sagt die HKO nicht. Hier greift das allgemeine Gebäudeunterhaltspflichtenrecht, das Hausverwaltungen verpflichtet, das Gebäude in einem Zustand zu erhalten, der den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Dokumentationspflichten für Hausverwaltungen

Berliner Hausverwaltungen müssen Reinigungsmaßnahmen dokumentieren. Das gilt ganz besonders für die Grundreinigung als Einzelinvestition. Warum? Weil diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, aber nur, wenn sie als betriebskostenrelevant deklariert und belegt sind.

Was gehört zur Dokumentation: Datum der Maßnahme, Umfang der Reinigung (welche Flächen, welche Verfahren), Fotografien vor und nach der Reinigung, Rechnung des Reinigungsdienstleisters und die Aufstellung auf der Nebenkostenabrechnung.

Kosten und Nebenkostenabrechnung

Zu den wichtigsten Fragen für Hausverwaltungen zählt: Können Grundreinigungskosten auf die Mieter umgelegt werden? Die kurze Antwort lautet ja, jedoch mit Einschränkungen.

Grundreinigung als Betriebskosten

Nach paragraph 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die Kosten für die Gebäudereinigung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das schließt die Grundreinigung ein, sofern sie der Erhaltung des gebäudetechnischen Zustands dient.

Wichtig: Die Grundreinigung muss sich auf Gemeinschaftsflächen beziehen. Die Reinigung von Sondernutzungsflächen oder einzelner Mietwohnungen kann nicht auf alle Mieter umgelegt werden.

Kostenübersicht für Berlin

  • Treppenhaus (pro Etage, ca. 15-25 qm): 80 bis 150 EUR pro Grundreinigung, je nach Verschmutzungsgrad und Bodenart
  • Aufzugsanlage (Kabine): 60 bis 120 EUR pro Reinigung, höher bei starken Verschmutzungen
  • Kellerraum (pro 50 qm): 40 bis 90 EUR, abhängig von der Zugänglichkeit und dem Verschmutzungsgrad
  • Eingangsbereich mit Foyer: 100 bis 200 EUR, inklusive Boden- und Wandbehandlung

Diese Preise sind Richtwerte für Berlin und können je nach Bezirk, Gebäudetyp und Umfang variieren. Ein Mietshaus aus den 1920er Jahren in Pankow erfordert andere Verfahren als ein Neubau in Friedrichsfelde.

Wie regelmässig sollte eine Grundreinigung stattfinden?

Es gibt keine starre gesetzliche Regel. Aus der Praxis empfehlen wir:

  • Treppenhäuser: Alle 3 bis 5 Jahre, bei stark frequentierten Häusern alle 2 Jahre
  • Aufzugkabinen: Jährlich, bei häufiger Nutzung halbjährlich
  • Kellerräume: Bei Bedarf, mindestens alle 5 Jahre
  • Eingangsbereiche: Alle 2 bis 3 Jahre

Diese Intervalle gelten als Erfahrungswerte aus unserer täglichen Arbeit mit über 100 betreuten Objekten in Berlin. Die tatsächliche Häufigkeit hängt vom individuellen Zustand ab.

Was passiert, wenn zu spät reagiert wird?

Eine verspätete Grundreinigung führt nicht nur zu höheren Reinigungskosten. Die Folgen sind vielfältig:

  • Bauschäden: Feuchtigkeit und Schmutz greifen Fugen, Böden und Wandbeläge an. Was mit einer Grundreinigung für wenige Hundert Euro zu lösen gewesen wäre, wird zu einer Sanierung im vierstelligen Bereich.
  • Mietminderung: Mieter können die Miete mindern, wenn Gemeinschaftsflächen in einem unhaltbaren Zustand sind. Berliner Amtsgerichte urteilen in solchen Fällen üblicherweise zugunsten der Mieter.
  • Wertminderung: Ein schlecht gepflegtes Treppenhaus wirkt sich negativ auf die Miethöhe und den Wiederverkaufswert aus.
  • Gesundheitsrisiken: Schimmel, Bakterien und Allergene in nicht gereinigten Flächen können zu gesundheitlichen Beschwerden führen.

Weitere Informationen zur professionellen Grundreinigung finden Sie in unserem Leistungsangebot Grundreinigung Berlin.

Häufige Fragen zur Grundreinigung für Hausverwaltungen

Können Grundreinigungskosten auf die Mieter umgelegt werden?

Ja, sofern die Grundreinigung sich auf Gemeinschaftsflächen bezieht und der Gebäudeerhaltung dient. Sie gehört nach paragraph 2 BetrKV zu den umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist eine korrekte Dokumentation der Maßnahme und eine transparente Aufstellung in der Nebenkostenabrechnung.

Wie erkenne ich, ob eine Grundreinigung oder eine Unterhaltsreinigung nötig ist?

Wenn reguläres Wischen und Kehren den Zustand der Flächen nicht mehr verbessert, liegt der Fall für eine Grundreinigung nähe. Typische Indikatoren sind dauerhafte Verfärbungen, verkrusteter Schmutz in Fugen, hartnäckige Gerüche und abgenutzte Versiegelungen.

Was sagt die Berliner Hausreinigungsordnung zur Grundreinigung?

Die HKO regelt Mindeststandards für die regelmässige Reinigung von Gemeinschaftsflächen. Eine konkrete Pflicht zur Grundreinigung enthält sie nicht. Die Pflicht ergibt sich jedoch aus der allgemeinen Gebäudeunterhaltspflicht der Hausverwaltung gegenüber Eigentümer und Mietern.

Wie lange dauert eine Grundreinigung im Treppenhaus?

Für ein durchschnittliches Berliner Treppenhaus mit 4 bis 6 Etagen planen wir einen bis zwei Arbeitstage. Der genaue Zeitaufwand hängt von der Bodenart, dem Verschmutzungsgrad und der Gebäudebeschaffenheit ab. Altbausteinböden erfordern mehr Zeit als moderne Fliesen.

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